Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.10
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14.6
Maglbk/39680/SUB-SP/1
15.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B22, Mariahilf - St. Nikolaus, Fallbachgasse, Bereich Fallbachgasse 6 und 8 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HÖB15) gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
Österreichischer Eisschnelllaufverband
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 03.11.2021:
Dem Österreichischen Eisschnelllaufverband wird für für ISU Junior World Cup und
Championship eine Subvention in Höhe von
€ 18.500,-- genehmigt.
Anmerkung GR Kunst: Die Unterschrift eines zweiten Vorstandsmitglieds muss nachgereicht werden.
14.7
Maglbk/39337/SUB-SP/1
ATSVI HIT medalp Tirol
Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Mayr:
Dem ATSVI HIT medalp Tirol soll eine Jahressubvention in Höhe von € 30.000,-- genehmigt werden.
Mag.a Mayr, eigenhändig
Beschluss (einstimmig):
Der vorstehende Abänderungantrag von
StRin Mag.a Mayr wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit vom 03.11.2021
werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
MagIbk/38981/SP-BB-MS/1
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B22, Mariahilf - St. Nikolaus,
Fallbachgasse Bereich Fallbachgasse 6 und
8 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
16.
MagIbk/39575/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. DHOE2.13, Dreiheiligen, Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. DH-OE2.13, Dreiheiligen, Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes tre-
GR-Sitzung 26.01.2022