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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.3

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-3-

Nördliche Maria-Theresien-Straße Zone 1:

Für diese Gastgärten wird (wie bisher) zusätzlich zum Mietzins ein
Entgelt in Höhe von 70 % des jeweiligen Mietzinses pro Quadratmeter und Saison vorgeschrieben.

Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2022:
€ 109,--

Reinigungspauschale: Für alle
Gastgärten wird aufgrund des erhöhten Müllaufkommens im Zuge
der starken Inanspruchnahme von
Take away, zusätzlich zum Mietzins
ein Entgelt in Höhe von 10 % des
jeweiligen Mietzinses pro Quadratmeter und Saison vorgeschrieben.

Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2023 bis
2024 € 109,-- und Verbraucherpreisindex (VPI)
Marktplatz - Altstadt - Zone 1:
Gastgärten im Bereich des Marktplatzes - Herzog-Friedrich-Straße,
Pfarrgasse, Hofgasse:

3.5

Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2022 € 109,-Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2023 bis
2024: € 109,-- und Verbraucherpreisindex (VPI)

Die Landeshauptstadt Innsbruck als
Grundeigentümerin verzichtet auf
die Vereinbarung einer einheitlichen
zivilrechtlichen Betriebszeit der
Gastgärten in allen Zonen. Die Vorgabe des Vorhandenseins eines
ganzjährigen Gastronomiebetriebes
oder welche Geschäftsräumlichkeiten vorhanden sein müssen entfällt,
da dies ohnehin im Rahmen des
notwendigen behördlichen Genehmigungsverfahrens bzw. nach den
gesetzlichen Vorschriften
(z. B. Gewerbeordnung 1994 etc.)
behördlich geprüft und bewilligt
wird.

Restliche Altstadt und Innenstadt Zone 2:
Gastgärten im übrigen Bereich der
Altstadt und Innenstadt:
Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2022: € 73,-Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2023 bis
2024: € 73,-- und Verbraucherpreisindex (VPI)
Sonstige Zone 3:
Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2022: € 46,-Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2023 bis
2024: € 46,-- und Verbraucherpreisindex (VPI)
Gastgärten auf Stellplätzen in der
gebührenpflichtigen Kurzparkzone
und Parkstraßen: Für den Entfall
der Stellplätze wird für die Gestattung zusätzlich zum jeweiligen Mietzins pro Quadratmeter und Saison
ein Entgelt in Höhe von € 25,-- zuzüglich jährlicher Indexierung vorgeschrieben.
Stehenlassen des Gastgartenmobiliars über die Nachtstunden:

GR-Sitzung 26.01.2022

Entfall: Betriebszeiten und Vorgabe
des Vorhandenseins eines ganzjährigen Gastronomiebetriebes samt
Definition der vorhandenen Geschäftsräumlichkeiten:

3.6

Entfall: Verbot der ganzjährigen Benützung des Gastgartens bzw. Zurverfügungstellung der Gastgartenfläche für Kunstprojekte und dergleichen: Jene fünf Gastronomiebetriebe, deren Podeste als bauliche
Anlage ganzjährig montiert waren
(z. B.: Café Central, Sitzwohl, Baguette-Filiale, Kunstpause, John
Montagu etc.) durften die Gastgartenflächen in den Wintermonaten
nicht betreiben, sondern mussten
die Flächen für Kunstprojekte oder
die Aufstellung für eine Weihnachtkrippe zur Verfügung stellen. Gemäß Punkt 2.1 entfällt diese Vorgabe künftig ersatzlos, sofern ein