Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.33

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(zu Punkt 27.3)

StR Rudi Federspiel

Stadtmagistrat Innsbruck

1. Bgm .-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst

eingelangt am

0 9. Dez. 2021
1-.-:PbRI 306 (2021

GRin Beatrix Klaus
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadlsenat

Innsbruck, am 07.12.2021

Antrag
betreffend die Einrichtung einer Wohnungswerberliste für den Mittelstand

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Vergabe von Wohnungen, für welche das Vergaberecht bei der Stadt Innsbruck liegt,
durch das Amt Wohnungsservice soll schnellstmöglich jedoch spätestens beginnend mit
01.03.2022 anhand von zwei Wohnungswerberlisten erfolgen: Eine Liste soll sozial
schwache Personen/ Personen mit geringem Einkommen umfassen, die zweite Liste
Personen aus dem Mittelstand (anhand Definition der OECD). Beide Listen sollen im Zuge
der Wohnungsvergabe gleichberechtigt behandelt werden, d.h. eine Reihung nach Punkten
findet nur jeweils innerhalb der beiden Listen statt.
Begründung:
Es muss der städtischen Politik im Hinblick auf eine permanent zunehmende Zahl
einkommensschwacher/ sozial schwacher Personen ein Anliegen sein, den Mittelstand in der
Stadt zu halten bzw. auch einkommensstärkeren Schichten abseits der „Reichen" ein Leben
in Innsbruck zu ermöglichen, ohne dass die Wohnraumfinanzierung 50 % oder mehr des
Einkommens „auffrisst".
Ökonomen definieren die Mittelschicht nach dem Haushaltseinkommen. Die OECD verortet
die Mittelschicht anhand der mittleren sechs Einkommenszehntel, also 60 % der erfassten
Einkommensbezieher. Genau in der Mitte liegt das Medianeinkommen, die Hälfte der
Österreicher erhält mehr, die andere weniger. Für die Berechnung von Armut sowie der
Mittel- und Oberschicht verwendete Einkommen ist dabei das „äquivalisierte
Nettohaushaltseinkommen" relevant. Dabei werden alle Einkünfte im Jahr für einen Haushalt
zusammengezählt und mit einem bestimmten Schlüssel durch die Haushaltsgröße dividiert.
Ein zweiter Erwachsener zählt weniger, Kinder unter 14 noch weniger. Damit wird
berücksichtigt, dass pro zusätzliche Person im Haushalt weniger Einkommen benötigt wird,
um den Lebensstandard zu halten.
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