Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.128
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2021 haben StRin Mag.a Mayr und MitunterzeichnerInnen beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister und die zuständige Stadträtin werden beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern Möglichkeiten zu prüfen, um eine sichere Querung der nordwestlichen Bilgeristraße auf Höhe Ägidihof zu ermöglichen."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2021 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
In ihrem E-Mail vom 13.01.2022 nimmt die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, nach
Rücksprache mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen, dem straßenbautechnischen
Amtssachverständigen und dem Straßenverwalter zur gegenständlichen Thematik Stellung.
Eingangs weist die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, darauf hin, dass die Bilgeristraße im Abschnitt zwischen Lanser Straße und Badhausstraße nur einen westseitigen Gehsteig
aufweist und die Errichtung eines ostseitigen Gehsteigs derzeit nicht geplant ist.
Die für einen Schutzweg bzw. eine Querungshilfe erforderliche ostseitige Aufstellfläche könnte
theoretisch im Bereich der bestehenden Ägidihof-Terrasse (Privatgrund) geschaffen werden. Aufgrund der Straßenbreite ist die Errichtung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel nicht möglich. Zudem ist es aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht denkbar, einen Schutzweg in ein Gasthaus
bzw. auf die Terrasse eines Gasthauses zu führen.
Grundsätzlich werden Schutzwege gemäß den anzuwendenden Richtlinien und Vorschriften für
das Straßenwesen verordnet und errichtet. Kriterien sind u. a. die Fahrzeug- und FußgängerInnenfrequenz oder die Nähe zu besonders zu berücksichtigenden Einrichtungen.
Die im Jahr 2016 durchgeführte Verkehrserhebung an der Kreuzung Bilgeristraße/Lanser
Straße/Hilberstraße ergab, dass während des gesamten Zählzeitraumes (07:00 Uhr bis
19:00 Uhr) 181 FußgängerInnen die Bilgeristraße überquerten. Da davon ausgegangen wird, dass
sich die Zahlen nicht wesentlich verändert haben, ist nach den einschlägigen Richtlinien die erforderliche Frequenz für die Errichtung eines Schutzweges nicht gegeben.
Abschließend wird ausgeführt, dass die einzig sinnvolle und rasch umsetzbare Maßnahme die
Sicherung des Schulweges gemäß § 97a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist. Die Behörde kann
auf Vorschlag oder nach Anhörung der Leitung des Kindergartens bzw. der Schule geeignete Personen nach Einschulung durch die Polizei mit der Regelung des Verkehrs am Schulweg oder als
Begleitung von geschlossenen Kindergruppen betrauen.
Das sogenannte Pedibus-Modell kommt in Igls bereits zum Einsatz. Anlässlich der Baustelle "Widumplatz" und der daraus resultierenden unübersichtlichen Situation im Kreuzungsbereich Igler
Straße/Habichtstraße wurden zahlreiche Eltern von der Polizei geschult. Im Anschluss erhielten
sie die behördlichen Berechtigungen zur Sicherung des Schulweges gemäß § 97a Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Eltern dürfen durch deutlich erkennbare Zeichen mit einem Signalstab
die LenkerInnen von Fahrzeugen zum Anhalten auffordern, um Kindern das sichere Überqueren
der Fahrbahn zu ermöglichen.
Die Begleitung der Kinder bzw. die Sicherung des Weges zum Mittagstisch und damit ein sicheres
Queren der Bilgeristraße könnte mithilfe des Pedibus-Modelles ermöglicht werden.
Beschluss des Gemeinderates vom 24.02.2022:
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
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Andrea Raggl, eigenhändig