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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.70

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Einschätzung der Kontrollabteilung die Stadt Innsbruck der IIG KG
Finanzmittel von mehr als € 986.592,98 zu viel angewiesen.
11 Vermietung Kletterzentrum Innsbruck
Mietvertrag

Die IIG KG hat mit Mietvertrag vom 02.10.2015 bzw. 03.03.2016 an den
Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck GmbH, FN 208670 v, sowie
unter Mitwirkung des Alpenvereins Innsbruck, ZVR-Zahl 777413011,
die neu errichtete Kletteranlage „Sillside“ am ehemaligen WUB-Areal in
Bestand gegeben. Nicht Teil des Mietgegenstandes sind die im Freien
befindlichen Parkplätze sowie die Außen- bzw. Allgemeinflächen.
Das Mietverhältnis wurde auf die bestimmte Dauer von fünf Jahren
abgeschlossen und endet somit mit 31.05.2022, ohne dass es einer
Aufkündigung bedarf.

Valorisierung des
Mietzinses
2017 - 2020
Empfehlung

Bezugnehmend auf den unterfertigten Mietvertrag ist allerdings
hinsichtlich des Hauptmietzinses festgeschrieben worden, dass dieser
zum einen nach Vorliegen der Endabrechnung des Bauvorhabens
Kletterzentrum Innsbruck den tatsächlich angefallenen bzw.
abgerechneten Kosten entsprechend anzupassen sei. Dies rückwirkend zum Mietbeginn, wobei nur eine Überschreitung der obgenannten geschätzten Errichtungskosten (netto € 11.300.000,00) im
Ausmaß von bis zu maximal 3 % bei einer allfälligen Erhöhung des
Hauptmietzinses zu berücksichtigen bzw. in Ansatz zu bringen ist.
Zum anderen ist der vereinbarte Hauptmietzins entsprechend den
Bestimmungen des Mietvertrages nach dem von der Statistik Austria
für den jeweiligen Oktober des Vorjahres verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) wertzusichern. Ausgangsbasis ist die für
den Monat des Mietbeginns veröffentlichte Indexzahl. Eine allfällige
Indexanpassung ist jährlich zum 01.01. durchzuführen.
Die Gesamterrichtungskosten für das Kletterzentrum Innsbruck
beliefen sich gemäß der am 15.11.2017 von der IIG KG erstellten
Endabrechnung auf € 11.848.270,15. Im Vergleich zu den geschätzten
Errichtungskosten € 11.300.000,00 errechnet sich eine Überschreitung
von rd. 4,85 %. Demzufolge sind für eine rückwirkende Bemessung des
Hauptmietzinses die maximale Schwankungsbreite von 3 % zu
berücksichtigen. Der neue im Nachhinein zu verrechnende monatliche
Mietszins betrug ab Mai 2017 € 12.179,88. In weiterer Folge hat die
Kontrollabteilung auch eine jährliche Wertsicherung nach Maßgabe des
Mietvertrages (2018: € 12.276,10, 2019: € 12.543,42 und 2020:
€ 12.692,99) durchgeführt. In Summe berechnete die Kontrollabteilung
eine Mietnachzahlung von rd. brutto € 32.531,60 für den Beobachtungszeitraum 2017 bis 2020.
In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
IIG KG (als Vermieterin) erst Ende November 2020 eine vertragsgemäße nachträgliche Neuberechnung des Hauptmietzinses für
insgesamt 44 Monate (Mai 2017 bis Dezember 2020) durchführte.
Der von der IIG KG ermittelte Mietnachzahlungsbetrag betrug hingegen
brutto € 32.744,50 und wurde von der Betreiberin der Kletterhalle
Sillside am 07.12.2020 bezahlt.

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Zl. KA-02182/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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