Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.88
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Da, wie unter Punkte 3 des Stadtsenatsbeschlusses vom 14.6. 2021 festgehalten , die
Förderantragstellung beim Klima- und Energiefonds, Klimaaktiv mobil, eine weitere Säule der
Finanzierung darstellt und diese mit Beschlussfassung des Masterplan Gehen reell lukrierbar wird ,
sollten die Budgetierung und Fördereinreichung noch im beantragten Zeitraum erfolgen.
,,Klima- und Energiefonds, Klimaaktiv mobil:
Im Rahmen des Klimaaktiv mobil Jahresprogramms 2021 besteht grundsätzlich die Möglichkeit
eine Förderung für Maßnahmen für den Fußverkehr in Form der Umgestaltung von Straßen in
Begegnungszonen zu beantragen . Voraussetzung für die Antragstellung ist jedoch das
Vorliegen eines „Masterplan Gehen" inkl. Beschluss des Gemeinderates. Die Antragstellung
muss zudem vor Beginn der Maßnahme oder vor einer anderen Verpflichtung, die die
Investition unumkehrbar macht, erfolgen. Als Berechnungsgrundlage können 50% der
anrechenbaren Kosten für die Begegnungszone herangezogen werden. Der Basisfördersatz
beträgt 20% und erhöht sich bei Erfüllung zusätzlicher Kriterien auf maximal 50%.
Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens
28.02.2022 (12 Uhr) möglich." [Herv. d. A.]
Wenn die Nettobaukosten für die Begegnungs- und Fußgänger:innenzone nun rund 4,4 Mio €
betragen, werden davon 50% als Bemessungsgrundlage (also EUR 2,2 Mio) herangezogen . Der
Fördersatz beträgt je nach Erfüllung der Kriterien mind. 20% bis maximal 50%. Bezogen auf die
Bemessungsgrundlage könnte die Bandbreite für die Förderung also zwischen 440.000,00 bis 1, 1 Mio
EUR liegen. Planungskosten (sogenannte immaterielle Leistungen) sind grundsätzlich auch
förderfähig, jedoch mit 10% der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt. Ausgenommen von den
förderfähigen Kosten werden laut Leitfaden Gestaltungselemente und Mobiliar sowie gesetzliche
bzw. in der RVS 03.02.12 (Fußgänger:innenverkehr) vorgeschriebene Basisinfrastruktur.
Um die Möglichkeit dieser Förderung (440.000,00 bis 1, 1 Mio EUR) aus dem Klima- und Energiefonds
aus dem Jahr 2021 für die Begegnungs- und Fußgänger:innenzone Rennweg/Universitätsstraße
beantragen zu können, wird die Finanzabteilung im zusammen mit der MA III beauftragt, bis
28.02.2022 die entsprechenden Anträge zu stellen.
Bedeckung:
Die Bedeckung zur Realisierung der Begegnungs - und Fußgänger :innenzone Rennweg/
Universitätsstraße soll über Nachtragskredite erfolgen.
Begründung der Dringlichkeit:
Wie beschrieben ist es nur noch bis zum 28.02.2022 möglich die Fördermittel aus dem Klima- und
Energiefonds aus dem Jah r 2021 beantragen zu können . Dies im Zusammenspiel mit der Erarbeitung
der einzureichenden Unterlagen und sonstiger bürokratischer Abläufe macht es notwendig diesen
Beschluss dringend zu fassen.
r~ jb~;k~
Janine Bex, BSc