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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.166

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Das Bauprojekt Kletterzentrum Innsbruck wurde bereits am 15.11.2017
von der bauabwickelnden Immobilientochter IIG KG abgerechnet. Die
Endabrechnung weist Gesamtkosten von € 11.848.270,15 aus und das
betreffende Bauvorhaben ist zur Gänze von den jeweiligen
Finanzierungspartnern in unterschiedlichem Ausmaß ausfinanziert
worden.
Infolgedessen empfahl die Kontrollabteilung der IIG KG den bereits von
der Stadt Innsbruck vorfinanzierten Förderungsbeitrag in Höhe von
€ 87.196,00, welchen die IIG KG im Jahr 2019 vereinnahmte, ebenfalls
retour zu überweisen.
Durch die obgenannte Vereinnahmung der im Jahr 2015 beantragten
Förderungen für „thermische Gebäudesanierung“ und für „Neubau in
energieeffizienter Bauweise“ verringert sich nach Dafürhalten der
Kontrollabteilung auch der anteilige Finanzierungsbeitrag des Landes
Tirol und der Stadt Innsbruck in demselben Ausmaß von je € 43.598,00.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass der
vereinnahmte
Förderungsbetrag
von
€ 87.196,00
dem
Mietzinsreservekonto des betreffenden IIG KG Objektes gutgeschrieben wurde und für die Instandhaltung verwendet werde.
Finanzierungsanteile
Stadt Innsbruck und
Land Tirol
Empfehlungen

Nach Maßgabe der Förderverträge hat die Kontrollabteilung von den
endabgerechneten Netto-Baukosten € 11.848.270,15 die Bundeszuschüsse (BMLVS) in Höhe von 2.192.364,00 und die im Jahr 2019 gutgeschriebenen Bundesförderungen (KPC) von € 87.196,00 in Abzug
gebracht und somit das restliche Finanzierungsvolumen von
€ 9.568.710,15 ermittelt. Das Land Tirol und die Stadt Innsbruck tragen
hiervon je zur Hälfte ihren festgelegten Finanzierungsanteil. Dieser
beträgt folglich € 4.784.355,08.
Die Stadt Innsbruck ist bereits im starken Maße in finanzielle Vorlage
gegenüber der IIG KG getreten, wie die vorgängige Tabelle deutlich
aufzeigt. So hat die Stadt Innsbruck (erhöhte) saldierte Finanzmittel von
insgesamt € 5.608.906,15 der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
zur Verfügung gestellt. Demzufolge ergibt sich eine über den
vorstehenden
errechneten
städtischen
Finanzierungsanteil
außerordentliche Überzahlung von rd. € 824.551,08.
Das Land Tirol hat im Gegensatz dazu für das prüfungsrelevante
Projekt Kletterzentrum Innsbruck begrenzte Geldmittel in Höhe von
€ 4.147.000,00 ausbezahlt. In Anbetracht des obigen von der
Kontrollabteilung ermittelten Finanzierungsbeitrages resultiert daraus
eine erhebliche Nachzahlung des Landes Tirol in Höhe von
€ 637.355,08.
Wie bereits im Bericht ausführlich beschrieben, wurden die erwähnten
Landesförderungen entgegen den Bestimmungen des Fördervertrages
vom städtischen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV
abgerufen und im städtischen AO-Haushalt vereinnahmt. Die
Kontrollabteilung merkte hierzu an, dass die Fachdienstelle der MA IV
zur Anforderung der vertraglichen Förderbeiträge des Landes Tirol
jedes Mal die Höhe der zu einem bestimmten Stichtag abgerechneten

………………………………………………………………………………………………………………………………………………...….….

Zl. KA-02182/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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