Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.180

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(zu Punkt 48.)

Zl. KA-13585/2021

BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK,
II. + III. QUARTAL 2021
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der
Stadtgemeinde Innsbruck, II. + III. Quartal 2021 eingehend behandelt
und erstattet mit Datum vom 10.02.2022 dem Gemeinderat folgenden
Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 19.01.2022, Zl. KA-13585/2021,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen,
verwiesen.
1 Vorbemerkungen

Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei
der
Stadtbuchhaltung
befindlichen
Einnahmebzw.
Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen
genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei
Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge von
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Austritt einer
Dienstnehmerin per
30.09.2021 –
Empfehlungen

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des
Amtes für Personalwesen – Referat Besoldung behoben, mittels
welcher einer (vormaligen) städtischen Dienstnehmerin anlässlich
ihres Ausscheidens zum Stichtag 30.09.2021 infolge DienstnehmerKündigung der ermittelte „Endabrechnungsbetrag“ ausbezahlt worden
ist.
Die vom Referat Besoldung vorgenommene Endabrechnung konnte
von der Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollzogen werden. Im
Detail ergaben sich in zwei Bereichen aus betraglicher Sicht
geringfügige Abweichungen zu Lasten der Dienstnehmerin wie folgt:

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Zl. KA-13585/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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