Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.243
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Frage 2:
Warum war die diesbezügliche Beantwortung der Anfrage aufgrund der bestehenden Personalbesetzung der betroffenen Dienststellen nicht möglich? (Frage 1 Anfragebeantwortung GfGR/299/2021)
Antwort:
Um die gewünschten Zahlen erheben zu können, müssten sämtliche verkehrsrechtlichen Dauerverordnungen und straßenbaulichen Maßnahmen
seit 2018 einzeln durchgesehen werden, um annähernd beurteilen zu können, ob die jeweilige konkrete Maßnahme Einfluss auf die Gesamtstellplatzanzahl oder Stellplatznutzungen hatte. Dafür müssten ca. 600 Akten genau
analysiert werden. Seit 2021 sind die Daten GIS-basiert vorhanden – siehe
oben.
Frage 3:
Wie viele Parkplätze sollen allenfalls als Folge rechtmäßiger verkehrs- und straßenrechtlicher Maßnahmen (dies beinhaltet auch Einrichtungen zu Sichtfreihaltung sowie für Radabstellanlagen) 2022 entfallen?
Antwort:
Geplant sind die Begegnungszonen Ing.-Etzel-Straße/Messe und Bozner
Platz, sowie ein Umbau der Michael-Gaismair-Straße (mit Radfahren gegen
die Einbahn) und die Verkehrsberuhigung Mentlgasse/Wiltener Platzl
(4 Stellplätze). Mit dem "Masterplan Radverkehr 2030" ist der jährliche Ausbau der Radabstellanlagen als Maßnahme beschlossen, jedoch kann derzeit
mangels detaillierter Planung nicht angegeben werden, wie viele Pkw-Stellplätze dafür entfallen müssen.
Frage 4:
Wie viele Anwohnerparkplätze sind allenfalls als Folge rechtmäßiger verkehrsund straßenrechtlicher Maßnahmen entfallen? (Zeitraum Frühling 2018 bis Stichtag 31.12.2021) (Es wird angemerkt, dass es inakzeptabel ist, dass man eine Anfragebeantwortung verweigert, indem ohne tatsächliche Begründung behauptet
wird, dass eine Bezifferung der Anzahl der durch diese Maßnahmen allenfalls entfallenen Parkplätze mit der bestehenden Personalbesetzung der betroffenen
Dienststellen nicht möglich ist.)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie viele Parkplätze sollen konkret in Innsbruck bis zum Ende der Wahlperiode
2018 bis 2024 als allenfalls Folge von rechtmäßiger verkehrs- und straßenrechtlicher Maßnahmen entfallen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 6:
Wie hoch sind in etwa die finanziellen Ausfälle an Einnahmen aus Parkgebühren
etc., welche aufgrund eines Entfalls von Stellplätzen allenfalls in Folge rechtmäßiger verkehrs- und straßenrechtlicher Maßnahmen auftreten? (Zeitraum Wahlperiode 2018-2024)
Antwort:
Die Antwort zu Frage 1 im Vergleich 2021-2022 zeigt, dass es sich relativ gesehen um eine überschaubar kleine Anzahl von Stellplätzen handelt. Die
Frage nach dem finanziellen Ausfall je Stellplatz kann auf Grundlage vorhandener Daten nicht beantwortet werden, da keine Vollkostenrechnung für die
Parkraumbewirtschaftung besteht.
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