Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.246
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(zu Punkt 58.3)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 14.02.2022
Messdaten zur Luftqualität in Innsbruck; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/5/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 26.01.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 26.01.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Zielsetzung der Innsbrucker Verkehrspolitik bzw. Umweltpolitik ist es, das Stadtklima zu verbessern. Es werden immer wieder Initiativen diesbezüglich von verschiedensten Gemeinderatsfraktionen präsentiert. Besonders der Individualverkehr wird als klimafeindlich dargestellt. Die
Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch die Benützung des Fahrrades als klimafreundlich, was in gewisser Hinsicht richtig sein mag. Ebenso wurde die Errichtung der Regionalbahn/Tram als umweltfreundliches Verkehrsmittel argumentiert, mit dem Ziel, die Luftqualität in
Innsbruck zu verbessern.
Faktum ist aber auch, dass es womöglich diverse Messdaten geben mag – konkrete Messdaten
darüber, welche politischen Maßnahmen in den letzten Jahren dazu führten, dass sich die Luftqualität in Innsbruck nachweislich verbesserte, gibt es keine. So fehlen bei sämtlichen politischen Projekten, welche zur Verbesserung der Luftqualität beitragen sollen, jene Messwerte,
welche das gegenständliche Projekt begründen, wie zum Beispiel aktuell "Neugestaltung Bozner
Platz". Generell fehlt es in der Stadt an dementsprechenden Messstationen wie auch an dementsprechenden Kommunikationsschienen, welche der Innsbrucker Bevölkerung au verständliche
Art und Weise die Ab- und Zunahme der Luftqualität verständlich vermitteln.
Frage 1:
Ist es richtig, dass vor der Errichtung/Planung der Regionalbahn/Tram die Luftwerte entlang der geplanten Streckenführung nicht gemessen wurden und man
trotzdem die Errichtung selbiger damit argumentierte, die Luftqualität zu verbessern?
Antwort:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Messung der Luftqualität von Gesetzes wegen auf einige per Bundesverordnung festgelegte Messstellen beschränkt ist (u. a. in Innsbruck Fallmerayerstraße und Andechsstraße). Es
ist daher nicht vorgesehen, entlang von Linien oder für Einzelprojekte die
Luftqualität zu messen (auch aus wirtschaftlichen Gründen).