Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.260
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Frage 7:
In den weiterführenden Erklärungen wird mitgeteilt: "Bisher musste sich der/die
GastgartenbetreiberIn dazu verpflichten, den Gastgarten nicht länger als einen
Werktag geschlossen zu halten, ansonsten war die Gastgartenfläche vollständig
von Gastgartenmobiliar (z. B. Tische, Stühle, Sonnenschirme, Dekorationen und
Bepflanzungstöpfe, Podeste und Abgrenzungen etc.) zu entfernen und insbesondere waren die Stellplätze im Bereich der Kurzparkzone freizuhalten und benutzbar zu machen. Die Podeste sollten dabei möglichst mobil und jederzeit entfernbar ausgeführt werden. Dies war zuletzt schwer durchsetzbar, zumal die Gastgarten-Podeste absichtlich so massiv wie möglich ausgeführt werden, mit dem
Ziel eine Ausnahmegenehmigung zum dauerhaften Stehenlassen zu erwirken."
c) Aufgrund welcher Beweise und Fakten unterstellt die Stadt Innsbruck den Innsbrucker GastronomInnen, dass die Gastgarten-Podeste absichtlich so
massiv ausgeführt werden, mit dem Ziel eine Ausnahmegenehmigung zum
dauerhaften Stehenlassen zu erwirken?
Antwort:
Aufgrund regelmäßig durchgeführter Kontrollen der Gastgärten und der
darauffolgenden Gespräche mit den GastronomInnen unter Verweis auf den
Mietvertrag bzw. behördliche Auflagen liegen entsprechende
Erfahrungswerte vor.
d) Warum unterbindet der Bürgermeister der Tiroler Landeshauptstadt Georg
Willi derartige Unterstellungen den GastronomInnen gegenüber nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7 c).
Frage 8:
Die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck hat im Februar 2021 folgenden
DRINGENDEN ANTRAG eingebracht: "Der Gemeinderat möge beschließen, die
Holzterrasse für den Gastro-Außenbereich bei der Markthalle wird noch vor der
Gastgartensaison 2021 entfernt und durch eine temporäre Terrassenkonstruktion
– mit der Zielsetzung einer ganzjährigen Nutzung der Fläche aus betriebswirtschaftlichen Gründen ersetzt."
a) Warum hat man sich bei der Errichtung der Terrassenkonstruktion bei der
Markthalle 2021 nicht an die Richtlinien gehalten, sodass die Podeste möglichst mobil und jederzeit entfernbar ausgeführt wurden, zumal der dringende
Antrag der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck genau diesen Richtlinien auch entsprochen hat?
Antwort:
Es handelt sich um keinen typischen Gastgarten-Mietvertrag, sondern um
eine Flächenmiete zur Erweiterung des Markthallenbetriebes. Die
Konditionen zur Vergabe eines Gastgartens wurden daher nicht
angewendet. Dem Mietvertrag liegt ein entsprechender
Stadtsenatsbeschluss vom 20.06.2012 zugrunde.
Mit Beendigung des Mietverhältnisses ist der/die Mieter/in verpflichtet, den
ursprünglichen Straßenzustand wiederherzustellen und die überlassene
Fläche in sauberem und vollständig geräumtem Zustand zurückzustellen.
Frage 9:
Im Informationsblatt wird mitgeteilt: "Grundvoraussetzungen: (7) WC-Benützung:
Bei Vorhandensein einer Toilettenanlage in seinem Lokal verpflichten sich Gastgarten BetreiberInnen, diese nicht nur Gästen, sondern bei Bedarf auch Passanten (Einzelpersonen) ganzjährig zu gestatten."
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