Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.293
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(zu Punkt 59.4)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
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office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
2 4. Feb "02
t:(J CR-)F l-15J 2021Geschäftsstelle für Gememderat und Stadtsenat
Innsbruck - 22022022
ANFRAGE
In der Anfragebeantwortung - Verfügungsmittel des Bürgermeisters, Ausgaben; Zähl
GfGR/158/2021; antwortet Bürgermeister Georg Willi wie folgt:
Die Anfragebeantwortung "Verfügungsmittel des Bürgermeisters, Höhe und Verwendungszwecke", Zahl GfGR/89/2021 vom 18.05.2021 wirft weitere Fragen auf, ob die "Verfügungs·
mittel des Bürgermeisters" ordnung~mäßig verwendet wurden.
Frage: Am 21.05.2019 haben Sie aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters mit einer
Summe von€ 552,30 die Abgaben und Gebühren für den Gastgarten Toscana übernommen! Aus welchem konkreten Grund hat die Stadt Innsbruck diese Kosten aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters übernommen?
Antwort: Es wurden bereits bezahlte Gebühren ersetzt, die aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhalts fehlerhaft vorgeschrieben worden waren.
Es wird erklärend angeführt: Im Fragenkatalog werden die Inhaber, Geschäftsführer
etc. des Cafe Toscana, wie auch die Günter Nagele Gastro KG als „Cafe Toscana" betitelt, anlehnend an die Anfragebeantwortung des Bürgermeisters, Zahl GfGR/89/2021
vom 18.05.2021
1. Welche Behörde im Stadtmagistrat ist dafür verantwortlich, dass dem Cafe Toscana aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhalts fehlerhaft vorgeschriebene Gebühren in der Höhe von €552,30 vorgeschrieben worden waren, und wann (Datum) wurden
dem Cafe Toscana diese Gebühren fälschlicherweise vorgeschrieben?
2. Wann (Datum) wurden diese Gebühren seitens des Cafe Toskana überwiesen, und auf
welchem Buchungskonto wurden diese aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen
Sachverhalts fehlerhaft vorgeschriebenen Gebühren in der Höhe von €552,30 Euro wann
(Qatum) gebucht?