Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.40
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Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
33.
MagIbk/41902/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F24, Igls, Patscher
Straße 20b, Teilbereich der
Gp 661/2, KG Igls (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Es freut mich sehr, dass wir diese Auflage des Bebauungsplanes heute behandeln. Die Auflage beinhaltet vor allem den
Umbau und die Sanierung des Gebäudes
der Freiwilligen Feuerwehr Hötting.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Wir haben uns entschlossen, dieses Projekt
gemeinsam umzusetzen, um die Sicherheit
im Gebäude zu erhöhen. Die Freiwillige
Feuerwehr Hötting ist eine unserer effektivsten Feuerwehreinheiten im Stadtgebiet
Innsbruck. Die Mitglieder haben sich eine
gute Infrastruktur und eine Feuerwehrwache, die den Sicherheitskriterien entspricht,
verdient.
Heute können wir einen der letzten Schritte
gehen, um das Projekt umzusetzen. Für das
SeniorInnenheim in Hötting gibt es einen
Mehrwert durch diese Maßnahme. Die Aufenthaltsqualität im Eingangsbereich wird
qualitativ verbessert. Es werden auch neue
Bäume gesetzt.
Ich freue mich, dass wir diesen Beschluss
heute fassen können. Im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
haben alle an einem Strang gezogen und
ich hoffe, heute wird es auch so sein.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022 (Seite 135) wird angenommen.
GR-Sitzung 24.02.2022
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F24, Igls, Patscher
Straße 20b, Teilbereich der Gp 661/2, KG
Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
34.
MagIbk/41666/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM-B26, Amras, Domanigweg 3, 3a und Lönsstraße 30 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM-B7), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: