Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.43

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 139 -

zwischen Ahornhof, Amthorstraße, Türingstraße und Gumppstraße, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Steixner: Ich möchte festhalten, dass
ALI den Bau von gefördertem Wohnraum
grundsätzlich befürwortet. Auch die Notwendigkeit von Verdichtung wird unter den jetzigen Bedingungen von uns anerkannt. Die
Menschen in der Stadt benötigen dringend
bezahlbaren Wohnraum. In diesem Fall
geht es um ein Projekt der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH
(NHT).
In den Augen von ALI ist problematisch,
dass es sich um ein Neubauprojekt handelt,
das den Abriss von Bestandsgebäuden vorsieht. So etwas sehen wir kritisch. Wir würden auf eine Aufstockung bei Bestandsgebäuden setzen. Deshalb können wir diesem
Antrag leider nicht zustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT und
ALI 2 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022 (Seite 138) wird angenommen
41.

MagIbk/39648/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. PR-OE2.14, Pradl, Zielgebiet
Sillhöfe, erste Etappe nördlicher
Teilbereich (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen liegen von den Projektwerbern
unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat bei Stimmenthaltung von GRin Grégoire
und GR Kunst, 2 Stimmen:

GR-Sitzung 24.02.2022

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
Nr. PR-OE2.14, Pradl, Zielgebiet Sillhöfe,
erste Etappe nördlicher Teilbereich (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
42.

MagIbk/39623/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F34,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich
Universitätsstraße 5 und 7 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F7), gemäß § 36
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN-F34, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Universitätsstraße 5 und 7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F7), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.