Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.81
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- 177 -
55.4
MagIbk/41563/GfGR-AT/8/2022
Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG, Aussetzung der Stromund Gaspreiserhöhung für das
Jahr 2022 (GR Onay)
GR Steixner: Wie allen aus den Nachrichten bekannt ist, will die Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) mit Ende des 2. Quartals 2022
die Strom- und Gaspreise um ca. 8 % erhöhen.
Der Präsident der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Tirol (AK), Erwin Zangerl, hat
diesbezüglich ein Einfrieren der Preise gefordert. Wir möchten, dass sich der Gemeinderat dieser Forderung anschließt. Wir wissen, dass die Stadt Innsbruck das nicht alleine machen kann. Es wird jedoch eine
Möglichkeit geben, gerade in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol, auf die Preisgebarung eines Unternehmens in öffentlicher
Hand einzuwirken. Dies betrifft sowohl die
TIWAG und die TIGAS als auch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB). Wir
sollten Lösungen finden, damit die Energiekosten für Menschen bezahlbar bleiben.
Mit diesem Antrag sollen nicht nur die Energiepreise eingefroren, sondern auch
darüberhinausgehende Lösungen gefunden
werden. Daher ersuche ich,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Mag. Krackl: Für unseren Klub stellt
sich die Frage, ob dieser Antrag nicht zurückzuweisen ist, weil er nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt und sich
Herr Bürgermeister schwertun wird, in der
Weise auf eine Aktiengesellschaft Einfluss
zu nehmen, die dieser Antrag fordert.
Ich stelle den
Antrag auf Schluss der Debatte.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
Bgm. Willi: Bei diesem Antrag ist es tatsächlich so, dass ich es nur bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) versuchen kann. Diese ist aber eine eigenständige Aktiengesellschaft, die den Spielregeln
des Aktienrechts unterliegt.
GR-Sitzung 24.02.2022
Grundsätzlich gilt für diesen Antrag dasselbe wie für den vorigen. Es wird wieder
ein Gießkannenprinzip gefordert. Über den
nächsten Antrag kann man reden können,
weil Menschen mit niederem Einkommen
die Möglichkeit haben, einen Heizkostenzuschuss zu beantragen.
Dafür gibt es Spielregeln. Der Heizkostenzuschuss ist auf eine einkommensschwache Gruppe fokussiert. Aber für alle - für
Herrn Bürgermeister, Herrn Bankdirektor
etc. - eine Strom- und Gaspreiserhöhung
auszusetzen, geht nicht!
Des Weiteren brauchen wir in Zeiten wie
diesen einfach die Dividenden, die unsere
Beteiligungen erwirtschaften. Das heißt,
wenn wir den Strompreis nicht erhöhen,
schlägt sich das doppelt nieder. Wir bekommen weniger Dividende von der IKB und
können damit weniger für die BewohnerInnen unserer Stadt tun.
Dass jene, die es sich leisten können, vom
Einfrieren der Strom- und Gaspreis profitieren, sehe ich einfach nicht ein. Daher gilt
das vorher Gesagte.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ,
FRITZ, GERECHT und ALI, 14 Stimmen):
Die Zuweisung des Antrages von GR Onay
an den Stadtsenat wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und ALI, 9 Stimmen):
Der von GR Onay in der Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2022 eingebrachte
Antrag wird abgelehnt.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
unterbricht um 18:15 Uhr die Sitzung. Nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit werden
die Beratungen um 18:30 Uhr fortgesetzt.
55.5
MagIbk/41563/GfGR-AT/9/2022
Ausweitung des Heizkostenzuschusses (GR Onay)
GR Steixner: Gerade vor dem Hintergrund
der massiven Teuerungen sollte der Heizkostenzuschuss an die Armutsgefährdungsschwelle angepasst werden. Derzeit liegt
die Einkommensobergrenze für den Bezug