Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-03-GR-Kurzprotokoll_gesamt.pdf

- S.5

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5.

6.

Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird beauftragt, für die gestalterisch-fachliche
Planungs- und Baubegleitung der Kategorie 2 ein externes Planungsbüro als
Ergänzung der Projektgruppe hinzuziehen.
Die Beauftragung der gestalterischfachlichen Planungs- und Baubegleitung sowie die Gestaltung samt baulicher Umsetzung der Kategorie 2 werden dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von SPÖ
und GERECHT, 5 Stimmen; einstimmig):
7.

In Anwendung der Grabungsordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck 2012
wird der Abstattungsbetrag für die definitive Wiederherstellung des Pflasterbelages wie folgt verrechnet:
a) Die Verrechnungsfläche umfasst
nach gemeinsamen Aufmaß der
aufgegrabenen Flächen samt technisch notwendigem, flächigem
Übergriff an das Bestandspflaster
7.025 m2. Der Wiederherstellungspreis wird entsprechend dem Ergebnis des Baupreisangebotes im
offenen Verfahren für die Reparatur
gemäß Kategorie 1 festgelegt. Der
geschätzte Einheitspreis je Quadratmeter wird in der Bandbreite von
€ 220,-- bis € 260,-- angenommen
und ergibt sich daraus die Bandbreite des voraussichtlichen Abstattungsbetrages zwischen
€ 1.686.000,-- und € 1.830.000,--.
b) Die lnnsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) wird entsprechend Bauzeitplan der Wiederherstellungen
um Refundierung der Abstattungsbeträge in den Finanzjahren 2022
bis 2024 ersucht, mit folgenden
Tranchen 2022 / 2023 / 2024:
€ 600.000,-- / € 600.000,-- / Restbetrag.

GR-Sitzung 03.03.2022

6.

IV 02342/2022
Innsbruck Marketing GmbH (IMG),
strategische Neuausrichtung und
Genehmigung Gesellschafterzuschüsse 2022 und 2023

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen SPÖ, ALI und
GERECHT, 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
Nachstehend angeführter Abänderungsantrag von StRin Mag.a Oppitz-Plörer zu vorliegendem Antrag der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
vom 16.02.2022 wird dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorgelegt:
1.

Der Gemeinderat beschließt folgende
Gesellschafterzuschüsse (über den bereits mit dem Budget 2022 überwiesenen Gesellschafterzuschuss von
€ 150.000,-- hinaus) an die Innsbruck
Marketing GmbH für 2022 (somit gesamt für 2022 € 1,1 Mio.)
mit 01.04.2022: € 450.000,-mit 01.09.2022: € 500.000,--

2.

Der Gesellschafterzuschuss für das
Jahr 2023 in Höhe von € 1,3 Mio. wird
nach Vorlage eines Budgetvoranschlages der Innsbruck Marketing GmbH mit
01.10.2022 zur Abstimmung gebracht.

Punkt 3. wird von der Antragstellerin zurückgezogen und dessen Inhalt stattdessen als
Protokollerklärung übernommen.
4.

Zur budgetären Bedeckung werden
Nachtragskredite für die Freigabe der
Verstärkungsmittel über die unter
Punkt 2. angeführten Summen genehmigt. Die betreffenden Restbeträge befinden sich auf der Haushaltsstelle
1/780100-781210.

5.

Herr Bürgermeister wird beauftragt und
ermächtigt, diesen für die Neuausrichtung erforderlichen Beschlüssen in der
Generalversammlung der Innsbruck
Marketing GmbH (IMG) zuzustimmen.