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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.16

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22.

MagIbk/43372/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B26, Hötting, Bereich
Schneeburggasse 53 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HÖB7, Nr. HÖ-B7/1 und Nr. 55/ao),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖB26, Hötting, Bereich Schneeburggasse 53
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HÖB7, Nr. HÖ-B7/1 und Nr. 55/ao), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
23.

MagIbk/43373/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B21, Saggen, Bereich Claudiastraße 2 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B15), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA-B21, Saggen, Bereich Claudiastraße 2 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der BeGR-Sitzung 24.03.2022

schluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
24.

MagIbk/42342/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B20, Igls, Bereich Zimmerwiese, Gp. 739/2, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B20, Igls, Bereich Zimmerwiese, Gp. 739/2, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
25.

MagIbk/43592/SP-FW-GS/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck,
Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anhang A), gemäß § 116 Abs. 1 in
Verbindung mit § 31c Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck, Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller
rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der
Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anlage A), gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung
mit § 31c Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.