Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.6

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-6-

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ
und GERECHT 8 Stimmen; einstimmig):
4.

Der Gemeinderat stimmt den infolge
dieser Planung sich ergebenden Festlegungen der Baufeldgrenzen für die
"Harterhofgründe" entlang der Haupterschließungen Kranebitter Allee und
Promenade zu.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, NEOS
und ALI, 13 Stimmen):
5.

Weiters wird der Kreisverkehr Technik
kapazitätstechnisch an den vom Land
geplanten neuen Kreisverkehr angepasst, sodass der Verkehrsfluss in
beide Fahrtrichtungen gewährleistet ist.

Beschluss (einstimmig):
6.

Für den Kreisverkehr Technik wird die
Projektierung eines sogenannten "Bypass" zur Beseitigung des Nadelöhrs
im Kreisverkehr Technik vertieft geprüft. Dies dient zur Beschleunigung
sowohl des öffentlichen Nahverkehrs
als auch zur Aufrechterhaltung eines
effizienten Verkehrsflusses. Diese Prüfung ist bis zum Ende des Jahres 2022
dem Gemeinderat vorzulegen.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen; einstimmig):
7.

Die Bewirtschaftung der im Punkt 2.
genannten Planungs- und Baumaßnahmen erfolgt aus den Haushaltstellen
Vp. 6/11000-060100 (1/2 Kostenanteil
für zusätzlichen Fahrstreifen nordseitig
der Landesstraße) Vp. 6/12000-060100
(für die Fuß-/Radwege als Gemeindeweg neben der Landesstraße).

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen; einstimmig):
8.

Vermerk des Referats für die Budgetabwicklung (16.03.2022/Egger): Die
benötigten Mittel werden für den Voranschlag 2025 beantragt und sind, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Voranschlages 2025 durch den Gemeinderat, vorhanden. Dies umfasst die Mittel

GR-Sitzung 24.03.2022

für alle in diesem Antrag genannten
Maßnahmen.
Mag. Krackl, Mag.a Oppitz-Plörer, Wallasch,
Kaufmann, Ringler, BA und Mag. Stoll, alle
eigenhändig
Abänderungsantrag StRin
Mag.a Schwarzl:
Punkt 5: Eine Anpassung des Kreisverkehrs
Technik soll im Rahmen eines Mobilitätskonzepts im Zuge der Planungskonkretisierung Harterhöfe sowie Überlegungen zur
Weiterentwicklung des Uni-Areals geprüft
und allenfalls geplant werden.
Mag.a Schwarzl, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, NEOS
und ALI, 13 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
StRin Mag.a Schwarzl wird abgelehnt.
10.

IV 3761/2022
Wohn- und Pflegeheim Haus
St. Josef am Inn, Investitionsförderung

Beschluss (einstimmig):
Amtsantrag der Mag.-Abt. IV, Abteilungsleitung, vom 14.03.2022:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt
nachstehendes Wohn- und Pflegeheim mit
folgender Förderung für die angemeldete Investition und das Sanierungsprojekt.
Haus St. Josef am Inn

€ 600.000,--

Die Bedeckung erfolgt durch die Finanzposition 1.775.200 - Kapitaltransfer an Unternehmen im Fonds 420000 - Altenheime.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.