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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.101

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VVT-Tickets:
Seit 01.07.2019 kann jeder Dauer-Mindestsicherungsbezieher (mind. 12 Monate
durchgehender Bezug) zwischen dem 19. und dem 62. Lebensjahr die neue Leistung eines VVT-Tickets als Sachleistung in Form eines Gutscheines (50 % Ermäßigung auf das VVT-Jahresticket) beantragen. Die Bezahlung des Tickets sollte
grundsätzlich auch in Teilbeträgen (Raten) möglich sein.
Die Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Stadt (Amt für Soziales) ist hier nur als
Abwicklungsstelle, mit der Leistungszusage wird ein Gutscheincode an den Anspruchsberechtigten vergeben, tätig. Die budgetäre Abwicklung mit dem Systempartner VVT erfolgt sodann zentral über das Amt der Tiroler Landesregierung.
Im Zuge einer Einschau in die städtische Jahresrechnung 2019 zeigte sich die Kontrollabteilung verwundert, dass das Amt für Soziales einen Nettobetrag von insgesamt € 37.885,64 an den Verkehrsverbund Tirol GmbH für die Abrechnung von
Sozial-Tickets (VVT-Jahrestickets) über die Haushaltsstelle 1/429000-728200 Entgelte für Sonstige Leistungen (GA) überwiesen hat.
Auch im Haushaltsjahr 2020 erkannte die Kontrollabteilung, dass wie bereits im
Rechnungsjahr zuvor vom Amt für Soziales im Rahmen der Gutscheinabrechnung
für den Bezug des VVT-Jahrestickets von Mindestsicherungsbezieher wiederum ein
Betrag in Höhe von netto € 39.925,29 an den VVT ausbezahlt wurde.
In diesem Kontext merkt die Kontrollabteilung an, dass das Land Tirol im Finanzjahr
2019 für diese erstmalige VVT-Ticketaktion eine Gesamtsumme von € 75.000,00
budgetierte. Aufgrund der starken Inanspruchnahme war bereits nach drei Monaten,
Ende September 2019, das Landesbudget aufgebraucht.
Die Stadt Innsbruck übernahm auf Ersuchen des Landes Tirol im Rechnungsjahr
2019 eine Kostenübernahme in der maximalen Höhe von € 40.000,00 für die restliche Ausgabe von VVT-Jahrestickets.
Im Jahr 2019 konnte das Amt für Soziales durch eine verstärkte Bewerbung des
vom Land Tirol finanzierten ermäßigten VVT-Tickets nennenswerte Einsparungen
bei den städtischen Zuschüssen zum IVB-Monatsticket für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger erzielen. So hat die Fachdienststelle im Vergleich zum
Vorjahr um rd. € 137.365,88 weniger Ausgleichszahlungen an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH geleistet. Der Vollständigkeit halber weist
die Kontrollabteilung darauf hin, dass sich der städtische Zuschussbedarf im Haushaltsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr bereits um ca. € 98.961,92 verringerte.
In diesem Kontext regte die Kontrollabteilung an, einen Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Höhe und der Dauer für die (außerordentliche) finanzielle Unterstützung
von ermäßigten Tickets des Verkehrsverbundes Tirol (VVT-Ticket) für Sozialhilfeund Ausgleichzulagenempfänger herbeizuführen.
Die Anregung der Kontrollabteilung werde in der Form aufgegriffen, als eine Stadtsenatsvorlage seitens des Referates Mindestsicherung zwecks Herbeiführung eines
politischen Grundsatzbeschlusses erstellt werde.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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