Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.111

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Wie die Einschau zeigte, bestand das von der Generalversammlung nach § 10 Z 3
(Das Präsidium) der Vereinsstatuten zuletzt am 06.07.2018 für die Dauer von drei
Jahren gewählte Präsidium jedoch aus sieben Personen, nämlich aus einem Präsidenten, aus fünf Vizepräsidenten und aus einem weiteren (Präsidiums-)Mitglied.
Für die Stadt Innsbruck übten zum Prüfungszeitpunkt eine Stadträtin (ehemalige
Bürgermeisterin und Bürgermeister-Stellvertreterin) und der zweite BürgermeisterStellvertreter die Funktion der Vizepräsidenten aus, für das Land Tirol ein (im Mai
2021 aus der Landesregierung ausgeschiedener) Landesrat. Überdies waren der im
Jahr 2019 gewählte Obmann des Vereins „Freunde des Alpenzoo“ (bis Mai 2018
zweiter Bürgermeister-Stellvertreter der Stadt Innsbruck, seitdem Gemeinderat)
sowie der Obmann des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer als
Vizepräsidenten tätig. Das Amt des Präsidiumsmitgliedes bekleidete ein emeritierter
Professor der Universität Innsbruck.
Dazu hielt die Kontrollabteilung fest, dass gemäß Vereinsrecht neben der Benennung der Organe und Bekanntgabe ihrer Kompetenzen auch die Anzahl der dem
jeweiligen Organ angehörenden Organwalter anzuführen ist. Diesbezüglich kann in
den Statuten auch eine Bandbreite an Präsidiumsmitgliedern (bspw. das Organ
besteht aus mindestens fünf, höchstens sieben Mitgliedern) angegeben werden.
Eine dementsprechende Angabe wäre u.a. dann von Vorteil, wenn im Falle eines
Ausfalls eines Präsidiumsmitgliedes die Zusammensetzung dieses Organes eine
Statutenwidrigkeit zur Folge hätte. Auch wäre eine damit einhergehende
Neu(Nach-)wahl eines Präsidiumsmitgliedes nicht unmittelbar erforderlich.
Sollte die Beibehaltung der eben erwähnten Anzahl an Präsidiumsmitglieder angestrebt werden oder die Angabe einer Bandbreite an Präsidiumsmitgliedern vom Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ erwünscht sein, so war auf Anregung der Kontrollabteilung im Rahmen der nächsten Generalversammlung eine Änderung der Statuten
vorzunehmen.
Dazu gab der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ in seiner Stellungnahme bekannt,
dass der Empfehlung entsprochen werde und die Statuten im Rahmen der nächsten
Präsidiumssitzung angepasst werden.
Den übermittelten aktualisierten Statuten des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ist
in dieser Angelegenheit zu entnehmen, dass das Präsidium nunmehr aus „dem Präsidenten, einem ersten und zweiten Vizepräsidenten sowie drei weiteren Mitgliedern
…“ besteht.
Demgegenüber sind im Vereinsregisterauszug zum Stichtag 08.02.2022 als organschaftliche Vertreter ein Präsident, zwei Vizepräsidenten und vier Präsidiumsmitglieder angeführt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde nicht entsprochen.

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Im Zuge der Statutenänderung wurde § 10 (Das Präsidium) u.a. mit der Textstelle
erweitert, dass Präsidiums- und Amtsmitglieder Mitglieder des Vereins sind, wobei
den Organen kein Stimmrecht zusteht. Auf die Bedeutung dieses Auszuges hin
angesprochen, erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass die Statuten im Rahmen der nächsten Generalversammlung (im Jahr 2021) bereinigt werden und dieser
Passus wieder gelöscht werde.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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