Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.114
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saufnahme, Abschluss und Beendigung von Dienstverhältnissen, Miet- und Pachtverträge etc.) und/oder Betragsgrenzen für bestimmte Geschäftsfälle (Zeichnungsberechtigung) in eine Geschäftsordnung für den Geschäftsführer und/oder Stellvertreter aufzunehmen und diese von der Generalversammlung beschließen zu lassen.
In diesem Zusammenhang teilte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ in seiner
Stellungnahme mit, dass der Dienstvertrag des Geschäftsführers um ggf. fehlende
Formulierungen angepasst werde.
Laut Schreiben vom 07.06.2021 wurde der Direktor in Ergänzung zum Dienstvertrag
verpflichtet, jene Rechtsgeschäfte, zu denen ihn der Präsident schriftlich bevollmächtigt, im Namen des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ abzuschließen.
Des Weiteren hat die Generalversammlung am 16.07.2021 unter Pkt. 9 „Allfälliges“
folgende Befugnisse und Beschränkungen für den geschäftsführenden Direktor
beschlossen:
„Alle Verträge und vertraglichen Vereinbarungen, die der Alpenzoo abschließt, bedürfen der
Unterschrift des Präsidenten bzw. dessen statutarischen Vertreters und des Direktors. Dies
betrifft auch alle Abschlüsse und Beendigungen von Dienstverhältnissen, Darlehensaufnahme, Miet- und Pachtverträge. Der Direktor ist berechtigt, Zahlungsanweisungen bis zu
einer Höhe von (je) € 5.000,00 selbständig durchzuführen, wie auch alle laufenden Zahlungen, die auf einer vertraglichen Grundlage beruhen (z.B. Mieten, Gehaltsauszahlungen,
Betriebskosten etc.). Darin enthalten sind aber auch alle Zahlungen an Unterabteilungen,
die auf einem Vertrag beruhen, wie z.B. Bauverträge.
Ferner wurde von den Mitgliedern der Generalversammlung beschlossen, dass der Präsident dem Direktor eine Vollmacht erteilen kann, dass dieser ein bestimmtes Rechtsgeschäft
oder einen ganzen Typus von Rechtsgeschäften bis zu einem bestimmten Betrag abschließen und diesen allein unterzeichnen kann.“
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Im Zuge der Prüfung der zur Verfügung gestellten Anlagespiegel stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum einen die Anschaffungs- und Herstellungskosten des
Bauprojektes „SUMSI-Welt“ (Informationseinheit über Bienen) zum 31.12.2019 mit
einem um rd. € 29,2 Tsd. erhöhten Betrag erfasst worden sind. Dieses Bauprojekt
wurde nämlich zur Gänze subventioniert und zum 31.12.2018 bereits mit einem
Buchwert von € 1,00 ausgewiesen.
Zum anderen sind im Anlagespiegel 2018 im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen bei der Position 0925 „WB zu Wertpapieren Pens.“ irrtümlicherweise Beträge
des Vorjahres erfasst worden. Infolgedessen waren die Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01. mit einem Wert von - € 1.971,43 (anstatt - € 757,29) sowie
die Wertpapierzuschreibung mit einem Betrag von € 1.214,14 (anstatt € 0,00) ausgewiesen.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Anlagespiegel 2019 die
Entwicklung der kumulierten Abschreibung in Bezug auf die Position 0440 Maschinen nicht fehlerfrei dargestellt war. Dies deshalb, da die Summe der kumulierten
Abschreibung 2018 von rd.€ 56,3 Tsd. zuzüglich der Jahresabschreibung 2019 von
rd. € 5,0 Tsd. nicht der Summe der kumulierten Abschreibung des Jahres 2019 von
rd. € 63,2 Tsd. entsprach.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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