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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.120

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Auf ein darauffolgendes Begehren hin hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
dem Prüforgan schließlich das Bestandskonto 2880 – Durchläufer für die Wirtschaftsjahre 2020 bis 2022 (Stichtag 18.02.) zugestellt. Wie aus den nun vorliegenden Bestandskonten ersichtlich ist, wurde ab Mai des Jahres 2021 eine BK-Akontozahlung von (nur) € 90,00 verbucht. Die von der Kontrollabteilung angefragten
Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der in Rede stehenden Akontozahlungen
waren nicht beigeschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Darüber hinaus ist mit dem Mieter der tierärztlichen Praxis am 21.02.2012 ein
Betreuungs- und Kooperationsvertrag abgeschlossen worden. Demnach hat sich
der Auftragnehmer verpflichtet, die tierärztliche Betreuung des Tierbestandes im
Alpenzoo und der im Alpenzoo abgegebenen Fundtiere zu übernehmen. Ferner wird
der Verein in allen veterinärmedizinischen Belangen beraten und betreut.
Für die Erbringung der angesprochenen Leistungen ist eine auf Basis des VPI 2010
wertgesicherte (Pauschal)Vergütung von netto € 1.100,00 vereinbart worden.
Schwankungen der Indexzahlen sind vereinbarungsgemäß jedes Mal zu berücksichtigen, wenn das Ausmaß von 5 % erreicht ist.
Mit dieser Pauschalvergütung soll ein Zeitaufwand von höchstens 30 Stunden pro
Monat abgegolten werden, für den diesen Zeitaufwand übersteigenden Teil der Leistungen gebührt dem Auftragnehmer eine Vergütung nach der von der österreichischen Tierärztekammer für tierärztliche Leistungen erstellten Honorarordnung.
Wie aus den stichprobenhaft ausgewählten Rechnungen für die Monate Mai und
Juni 2019 hervorgeht, hat der Tierarzt dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ für die
vorhin erwähnten Leistungen jeweils eine pauschale Abgeltung in Höhe von netto
€ 1.220,20 in Rechnung gestellt. Die Höhe entsprach dem ihm verrechneten Mietzins für die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
Auch in diesem Fall stellte die Kontrollabteilung fest, dass die vereinbarte Anpassung der Vergütung an die Inflationsrate nicht vertragskonform durchgeführt worden
ist. Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, die bisher vollzogenen Valorisierungen zu überprüfen und die vom Verein diesbezüglich geleistete Überzahlung zu
reklamieren.
Laut erhaltener Stellungnahme des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ wurde die
Pauschalvergütung für die Betreuung der Tiere angeglichen. Rechnungen, mit
denen die adaptierte Höhe der Pauschalvergütung belegt werden könnte, sind der
Kontrollabteilung im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau nicht übermittelt
worden.
Die Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ist aufgrund einer Schenkung Miteigentümer
an der Liegenschaft in EZ 39 GB 81121 Mühlau samt dem damit verbundenen Wohnungseigentum an W 32 und AP 5. Es handelt sich dabei um eine Garconniere mit

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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