Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.122
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Wie in den geprüften Jahren zuvor wurde die Subventionsgebarung auch im Jahr
2020 vom Referat Nachmittagsbetreuung des Amtes für Schule und Bildung der
MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport wahrgenommen. Zur Verbuchung
der Ausgaben merkte die Kontrollabteilung an, dass es sich bei der Jahressubvention in Höhe von € 190,0 Tsd. um eine laufende Transferaufwendung handelt, weshalb diese nicht zweckgebundene Subvention in der Kostengruppe 757 – Transfers
an private Organisationen ohne Erwerbszweck zu erfassen gewesen wäre.
Gegenstand des Investitionszuschusses 2020 war den Angaben des Subventionsansuchens zufolge die Förderung einer „Machbarkeitsstudie und Ansparung für das
Huchenprojekt“. Das in der Generalversammlung am 05.07.2019 als Bauvorhaben
2019/2020 deklarierte Projekt sah für die Besucher des Alpenzoos einen Unterwassertunnel vor, von wo aus die Huchen (Fische), zusammen mit Beifischen beobachtet werden können. Gemäß dem vom Alpenzoo in der Generalversammlung am
23.07.2020 präsentierten Masterplan wurde die Planung, der Baustart und die
Eröffnung des Huchentunnels im Jahr 2022 bzw. 2023 und 2024 vorgesehen. Dem
Subventionsansuchen vom 06.03.2020 lagen weder ein Projektvorentwurf noch
eine Kostenschätzung für das Huchen-Projekt bei.
Grundsätzlich vertritt die Kontrollabteilung die Meinung, dass die Gewährung eines
Investitionszuschusses zumindest auf Basis einer Projektstudie oder eines ausgereiften Projektentwurfes (inkl. Kostenschätzung) erfolgen und nicht wie im vorliegenden Fall als Vorauszahlung bzw. Ansparung für etwaige künftige Projekte dienen
soll.
Gemäß Subventionsordnung der Stadt Innsbruck hat die Auszahlung von Förderungsmitteln für Bauprojekte darüber hinaus nur nach Maßgabe des Baufortschrittes
stattzufinden. Dies setzt jeweils entsprechende Anträge der Förderungsempfänger
voraus.
Aus eben erwähnten Gründen wurde an die subventionsauszahlende Fachdienststelle, dem Referat Frauen und Generationen, die Empfehlung ausgesprochen, hinsichtlich der Auszahlung von Sondersubventionen bzw. Investitionszuschüssen
betreffend Bauprojekte künftig den Bestimmungen der „Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeine Innsbruck (Subventionsordnung)“ zu entsprechen.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau hat das Amt für Kinder, Jugend und
Generationen der MA V erneut darauf hingewiesen, dass das Referat „Frauen und
Generationen“ nur im Jahr 2021 interimistisch als für den Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ zuständige, subventionsauszahlende Dienststelle des Magistrates
der Stadt Innsbruck fungierte.
Die Frage, welcher städtischen Dienstelle die Subventionsgebarung künftig obliegt,
konnte vom zuvor genannten Amt nicht beantwortet werden. Weitere diesbezügliche
Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass die Zuständigkeit betreffend
die Auszahlung von Sondersubventionen an den Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
und Prüfung der jeweiligen Verwendungsnachweise ab dem Wirtschaftsjahr 2022
(noch) innerhalb der MA IV einer Klärung bedarf (Schreiben des Referates Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung vom 25.01.2022).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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