Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.131

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Die Einschau zeigte, dass die Mietfortzahlung beim Alpenzoo ab Juni 2019
(bis Ende 2020) in der ursprünglichen Höhe einging. Eine Anpassung der Richtwertmiete für den (neuen) mündlichen Mietvertrag gemäß den Erhöhungen der Richtwertsätze ab 01.04.2019 (€ 7,09 für Tirol pro m2) wurde demnach nicht berücksichtigt.
Eine generelle Mietvorschreibung seitens des Alpenzoos erfolgte – laut Aussage
der zuständigen Buchhalterin – ebenfalls nicht. Darüber hinaus wurde am Ende des
Jahres auch keine Betriebskostenabrechnung durchgeführt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, den mündlichen Mietvertrag zwischen dem
Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ und dem Geschäftsführer zu verschriftlichen,
sowie die entsprechenden Mietvorschreibungen und Betriebskostenabrechnungen
nachzuholen sowie gegebenenfalls offene Beträge auszugleichen.
Laut der Stellungnahme im Anhörungsverfahren wurde der Mietvertrag verschriftlicht, wobei es lt. Auskunft des Alpenzoos keine offenen Beträge gab.
Im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau wurde der schriftliche Mietvertrag
übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

138

Mit dem Stadtsenatsbeschluss vom 21.02.2019 wurde dem Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ das Fruchtgenussrecht („Ansitz Weiherburg“) eingeräumt und ein
entsprechender Vertrag im März 2019 unterzeichnet. Das Fruchtgenussrecht wurde
beginnend mit 01.03.2019 auf die Dauer von zehn Jahren eingeräumt.
Das monatliche (wertgesicherte) Fruchtgenussentgelt für den „Ansitz Weiherburg“
wurde mit netto € 4.700,00 festgesetzt, wobei dieses coronabedingt mehrmals
gestundet wurde. Zusätzlich zum Fruchtgenussentgelt ist ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von netto € 1.000,00 vereinbart worden. Für das Kalenderjahr
2019 wurde dieser Betrag jedoch auf netto € 334,00 reduziert.
Im Jahr 2019 ist der Verwaltungskostenbeitrag buchhalterisch beim Alpenzoo auf
dem dafür eingerichteten Konto „Betriebskosten Weiherburg“ erfasst worden. Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass der Verwaltungskostenbeitrag im Jahr
2020 auf dem Konto Büroaufwand gebucht wurde und nach dem Dafürhalten der
Kontrollabteilung daher nicht den Betriebskosten des Gebäudes zugerechnet
wurde.
In Zusammenschau mit der Empfehlung bezüglich der nachzuholenden Mietvorschreibungen und Betriebskostenabrechnungen empfahl die Kontrollabteilung,
auch die unter Büroaufwand gebuchten Verwaltungskosten in Höhe von netto
€ 1.000,00 bei einer nachträglichen Betriebskostenabrechnung hinsichtlich dem
beschriebenen Mietverhältnis des Geschäftsführers (anteilig) zu berücksichtigen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des
Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

96