Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.146
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Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 20.)
Zl. KA-01352/2022
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK,
IV. QUARTAL 2021
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der
Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2021 eingehend behandelt und
erstattet mit Datum vom 05.04.2022 dem Gemeinderat folgenden
Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 28.03.2022, Zl. KA-01352/2022,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen,
verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei
der
Stadtbuchhaltung
befindlichen
Einnahmebzw.
Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen
genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei
Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge von
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Fehlender Skontoabzug – Empfehlung
Bei einer Auszahlungsanordnung der Berufsfeuerwehr über den
Betrag von brutto € 6.854,45 war zu beanstanden, dass der vom
Kreditor angebotene 3 %ige Skontoabzug (brutto € 205,63) trotz
Zahlung innerhalb der 8-tägigen Skontofrist nicht beansprucht worden
ist. Über Anregung der Kontrollabteilung erfolgte eine Rückforderung
des Skontobetrages beim betreffenden Lieferanten; dieser langte noch
während der Prüfung auf dem Bankkonto der Stadt Innsbruck ein.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr, künftig vermehrtes
Augenmerk auf die Skontogestion zu legen und angebotene
Skontobeträge
(möglichst)
lückenlos
auszunutzen.
Im
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Zl. KA-01352/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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