Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.149

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Angabe des konkreten
Verwendungszwecks –
Empfehlung

Ausgehoben
wurde
von
der
Kontrollabteilung
eine
Auszahlungsanordnung über den Betrag von € 128,00 des Amtes für
Tiefbau der MA III, welcher unter dem Titel „Wurst- und Käsesemmel“
für 32 Personen an eine Metzgerei zur Überweisung gelangt ist.
Weiterführende Informationen, insbesondere der Bezug zu einer
Tätigkeit bzw. Veranstaltung der Stadt Innsbruck gingen aus den Daten
der Auszahlungsanordnung samt beiliegender Rechnung nicht hervor.
Die Rückfrage der Kontrollabteilung bei der Fachdienststelle bestätigte
den konkreten Bezug zu einer stätischen Veranstaltung.
Im Sinne einer transparenten Zahlungsabwicklung empfahl die
Kontrollabteilung dem Amt für Tiefbau, für künftige derartige
Auszahlungen der Angabe des konkreten Verwendungszwecks (und
damit des Bezugs zur Stadt Innsbruck) erhöhtes Augenmerk
zuzuwenden. Im Anhörungsverfahren sagte die betroffene
Fachdienststelle eine künftige Berücksichtigung im Sinne der Anregung
zu.

Unterstützungsentgelt
Betreuung Homepage –
Empfehlung

Unter Angabe des Buchungstextes „VS Amras/Unterstützungsentgelt
Homepage 2021“ gelangte vom Amt für Schule und Bildung der MA V
ein Betrag von € 50,00 an die Arbeitsgemeinschaft Amras zur
Auszahlung. Die näheren Hintergründe betreffend diesen jährlichen
Unterstützungsbeitrag wurden von der Kontrollabteilung im Detail
dargestellt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Schule und Bildung in
Erwägung zu ziehen, dieses Unterstützungsentgelt in Absprache mit der
Volksschuldirektorin künftig über das jährlich der VS Amras zur
Verfügung gestellte „Schulbudget“ abzuwickeln. Dies vordergründig
deshalb, da es sich hier nicht um eine klassische Leistung der Stadt
Innsbruck als Schulerhalter handelt und diese Auszahlung offenbar als
Einzelfall betreffend die VS Amras zu sehen ist.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung
der Kontrollabteilung künftig zu entsprechen.

Prüfung einzelner
Bezugsabrechnungen
städtischer Bediensteter
– Divergenz bei der
Bemessungsgrundlage
für Beitrag zur
betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse –
(umgesetzte)
Empfehlung

Bei der laufenden Kontrolle einzelner Bezugsabrechnungen von
Bediensteten der Kontrollabteilung wurde für das Jahr 2019 auffällig,
dass es fälschlicherweise vereinzelt zu einer reduzierten Berechnung
und Ablieferung des 1,53 %igen Beitrages zur betrieblichen
Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) gekommen ist.
Wie weitere Recherchen in Zusammenarbeit mit der Leiterin des
Referates Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I zeigten,
reduzierten vereinzelte dienstgeberseitige Auszahlungen aufgrund eines
Programmierungsfehlers in der Besoldungs-Software irrtümlich die
Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Beitrages zur
Mitarbeitervorsorgekasse.

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Zl. KA-01352/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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