Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.159

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SPÖ Gemeinderatsklub
Innsbruck

Des Weiteren bot der Bürgermeister dem konstituierenden
Gemeinderatsklub der Sozialdemokratischen Partei Innsbruck
(4 Mandate) ebenso zwei Räumlichkeiten im Ausmaß von rd. 33 m² im
Rathaus Maria-Theresien-Straße 18 an.

Kleinfraktionen

Jene vier Wählergruppen – NEOS-Innsbruck (2 Mandate), Gerechtes
Innsbruck (1 Mandat), Alternative Liste Innsbruck (1 Mandat) und
Bürgerforum Tirol - Liste Fritz (1 Mandat) – die, die erforderliche
Klubstärke bei der GR-Wahl nicht erreicht haben, wurde auf Wunsch
des Bürgermeisters ein Gemeinschaftsraum im ersten Stock des
Rathauses Maria-Theresien-Straße 18 von 32 m² zugewiesen.
Hierzu merkte die Kontrollabteilung an, dass nach Maßgabe der
GOGR
Mitgliedern
des
Gemeinderates
unterschiedlicher
Gemeinderatsparteien mit Zustimmung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck einen Klub bilden können.

Anfragen bei den
einzelnen
Gemeinderatsklubs

Nachstehend führte die Kontrollabteilung die betreffenden
Beantwortungen der Gemeinderatsklubs nach dem Ersuchen der
Kontrollabteilung, Unterlagen bzw. Auskünfte zur (schriftlichen)
Verfügung des Herrn Bürgermeisters über die Zuteilung von
Räumlichkeiten gemäß GOGR für die gegenwärtige bzw. die
vorangegangene Legislaturperiode zu übermitteln, in komprimierter
Form an:
„Die Zuteilung der Räumlichkeiten erfolgte immer über das Gebäudemanagement. Sowohl unter dem damaligen Bürgermeister van Staa als
auch der ehemaligen Bürgermeisterin Oppitz-Plörer. Dies auch immer nur
persönlich. In welchem Auftrag der damalige Gebäudemanager die
Räume vergeben hat, entzieht sich unserer Kenntnis.“
„Die Zuteilung der Räumlichkeiten obliegt ausschließlich dem
Bürgermeister und kann von diesem auch jederzeit verändert werden. Zu
den angefragten Unterlagen ist festzustellen, dass uns zu keinem
Zeitpunkt eine schriftliche Verfügung des Bürgermeisters übermittelt
wurde bzw. bekannt ist.“
„Zu den Klubräumlichkeiten haben wir leider keine Unterlagen.“

Anfrage beim Büro des
Bürgermeisters

Darüber hinaus informierte das Büro des Bürgermeisters, dass keine
schriftlichen Unterlagen betreffs der Zuordnung von adäquaten
Klubräumlichkeiten
für
die
gegenwärtige
noch
für
die
vorangegangenen Funktionsperioden vorliegen. Die gebotene
Zuteilung gemäß GOGR erfolgte ausschließlich im persönlichen
Gespräch mit den jeweiligen beteiligten Personen sowie mit dem
zuständigen einstigen Vorstand des Amtes für Allgemeine
Servicedienste der MA I in dessen Verantwortungsbereich sich das
Gebäudemanagement befand.

Anfrage beim Amt für
Allgemeine Servicedienste der MA I

Entsprechend der geltenden Geschäftseinteilung für den
Stadtmagistrat Innsbruck ist das Amt für Allgemeine Servicedienste
der MA I im Besonderen für das Gebäudemanagement verantwortlich.

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Zl. KA-14086/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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