Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.168
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Ausgaben vereinnahmt. „Für Innsbruck“ erhielt hingegen im Jahr
darauf eine Nachzahlung von € 655,51.
Entsprechend den in den städtischen Jahresrechnungen
ausgewiesenen Transferzahlungen zeigte sich, dass im
Beobachtungszeitraum beinahe alle Klubs den festgelegten
Höchstbetrag gemäß GOGR von der städtischen Fachdienststelle
ausbezahlt bekamen.
Refundierung
Personalkosten gemäß
GOGR (12.07.2018)
Nach Konstituierung des neu gewählten Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck (24.05.2018) wurde in der GR-Sitzung
vom 12.07.2018 der § 14 Abs. 5 der GOGR abgeändert. Die
überarbeitete GOGR brachte insbesondere bei der finanziellen
Abgeltung der Personalkosten der in den Gemeinderatsklubs tätigen
Mitarbeitern maßgebliche Erneuerungen:
„Gehören dem Klub bis zu fünf Mitglieder des Gemeinderates an, so
werden dem Klub die Personalkosten eines Dienstnehmers im vollen
Beschäftigungsausmaß finanziell abgegolten.
Gehören dem Klub mehr als fünf Gemeinderatsmitglieder an, so werden
dem Klub die Personalkosten eines Dienstnehmers im vollen
Beschäftigungsausmaß und eines Dienstnehmers im halben
Beschäftigungsausmaß finanziell abgegolten.
Die Höhe der Abgeltung wird vom Gemeinderat festgelegt und
beträgt für einen Dienstnehmer im vollen Beschäftigungsausmaß
höchstens 125 v.H. des Gehaltes eines städtischen Beamten der
Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2
(14 x jährlich).“
Zudem dürfen nun auch Mitglieder
Dienstnehmer eines Klubs sein.
Abgeltung Personalkosten –
Höchstbeträge 2018 2021
des
Gemeinderates
Die Kontrollabteilung hat angesichts der evaluierten GOGR
(12.07.2018) die Bemessungsgrundlage für die maximale Höhe der
Abgeltung der Personalkosten der Bediensteten der GR-Klubs für die
Rechnungsjahre 2018 bis 2021 wie folgt berechnet:
Bemessungsgrundlage für die Höhe
der Abgeltung der Personalkosten
nach GOGR (12.07.2018)
Klub
Klub
Jahr
> 5 Mandate
< 5 Mandate
Höchstbeträge in Euro
20181)
2018
22.359,17
11.179,59
46.954,25
31.302,84
2019
82.968,38
55.312,25
2020
84.837,38
56.558,25
2021
86.068,50
57.379,00
1)
nach GOGR (16.05.2012)
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Zl. KA-14086/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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