Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.17
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Definition von
Verfügungsmitteln
Demgemäß sind unter Verfügungsmitteln u.a. jene vom Gemeinderat
beschlossenen Budgetmittel zu verstehen, über die der Bürgermeister
oder andere Organe ohne weiteres, d.h. ohne weiteren Beschluss
eines Gremiums, verfügen können und die zur Deckung der
Aufwendungen dienen
die sich aus der Führung des Amtes des verfügungsberechtigten
Organwalters ergeben, wie bspw. Spenden, kleine Einladungen,
Ehrenkarten, Trinkgelder und Blumenspenden,
sonstige Spenden und Gaben ähnlicher Natur und
karitative Zuwendungen.
Ebenfalls sind über Verfügungsmittel Bewirtungen abzurechnen, wenn
es sich um aus der Geschäftsführung anlassbezogene und
zweckmäßige Ausgaben für Dritte oder auch Bedienstete handelt, die
an den Bezug habenden Verwaltungsvorgängen beteiligt sind.
Ausdrücklich nicht zu den Verfügungsmitteln zählen Personal- und
Reisespesen.
Verbuchung
Die Veranschlagung im städtischen Haushalt hätte gemäß
Interpretationsrichtlinie grundsätzlich unter dem Ansatz 070
Verfügungsmittel der Gruppe 729 Sonstige Aufwendungen auf die
Posten 729000 für Bürgermeister und 729100 für amtsführende
Stadträte zu erfolgen. In diesem Zusammenhang war jedoch
festzustellen, dass seit dem Jahr 2017 die Verbuchung der
Verfügungsmittel des Bürgermeisters auf die Posten 729000 und
729200 und jener der Vizebürgermeister und Stadtsenatsmitglieder auf
die Posten 729210 bis 729295 erfolgte. Die Kontrollabteilung sprach
die Empfehlung aus, im Zuge einer künftig allfälligen Überarbeitung der
Interpretationsrichtlinie auch eine entsprechende Anpassung an die
tatsächliche Buchungspraxis vorzunehmen.
Formale Erfordernisse
Die im Jahr 1981 vereinbarten und vom Gemeinderat 1996 verbindlich
erklärten „Grundsätze“ legen fest, dass Ausgaben zu Lasten der
Verfügungsmittel grundsätzlich einer schriftlichen Anweisung sowie
eines schriftlichen Beleges bedürfen. Für Ausgaben wie bspw.
Trinkgelder oder Spenden, für welche eine Quittung des Empfängers
nicht üblich ist, ist vom Geldgeber ein Ersatz-/Eigenbeleg zu erstellen.
Dieser hat neben dem Zeitpunkt und der Höhe des Geldbetrages auch
den Zweck, jedoch nicht die Begründung der Ausgabe auszuweisen
und ist durch den Verfügungsberechtigten per Unterschrift zu
bestätigen.
Freiwilliger
Sozialaufwand
Freiwilligen Sozialaufwand bzw. freiwillige Sozialleistungen stellen
gemäß Interpretationsrichtlinie Ausgaben für Bedienstete aus Anlass
von Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern, Ehrungen und dergleichen
dar, die nicht auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung
beruhen.
Davon umfasst sind u.a. Beihilfen, Vergütungen und Zuschüsse an
Gemeindebedienstete für Ausbildungszwecke in Form von
……………………………………………………………………………………………………………………………………………..…….….
Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3