Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.172

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Abweichungen bei den
einzelnen
Nutzungsberechtigten

Ein stichprobenartiger Abgleich der gemäß Prüfauftrag verfügten
Zimmer für Stadtsenatsmitglieder mit den seit der konstituierenden
Sitzung
vom
24.05.2018
protokollierten
Sitzungen
des
Gemeinderates zeigte einige Abweichungen bei den einzelnen
Nutzungsberechtigten der diesbezüglichen Räumlichkeiten.
In der konstituierenden GR-Sitzung vom 24.05.2018 wurden bspw.
zur ersten Bürgermeister-Stellvertreterin der Landeshauptstadt
Innsbruck, Frau Mag.a Oppitz-Plörer sowie zum zweiten
Bürgermeister-Stellvertreter Herr Gruber gewählt.
In der GR-Sitzung vom 10.10.2019 wurde mit Mehrheitsbeschluss die
seinerzeitige erste Bürgermeister-Stellvertreterin abberufen und in
derselben Sitzung als Mitglied des Stadtsenates namhaft
gemacht.
In der darauffolgenden Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2019
wurde
als
neue erste
Bürgermeister-Stellvertreterin
der
Landeshauptstadt Innsbruck, Frau Mag.a Schwarzl gewählt.
Der obgenannte zweite Bürgermeister-Stellvertreter hat gemäß
Gemeinderatsprotokoll vom 27.02.2020 zum einen auf das Amt des
zweiten Bürgermeisters sowie auf sein Mandat als Mitglied des
Gemeinderates verzichtet. In weiterer Folge schlug die
Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) Herrn Ing. Mag. Anzengruber, BSc als
Bürgermeister-Stellvertreter vor, den der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck hierauf mehrheitlich wählte.
Zufolge der GR-Sitzung vom 10.12.2020 wurde die erst am
21.11.2019 vom GR gewählte erste Bürgermeisterin-Stellvertreterin
mit Mehrheitsbeschluss abberufen.
Auch hier wurde die abgesetzte Bürgermeisterin-Stellvertreterin vom
eigenen Gemeinderatsklub unmittelbar als Mitglied des Stadtsenates
namhaft gemacht.
In der ersten Sitzung des Gemeinderates des Jahres 2021 wurde
gemäß § 85 Abs. 3 IWO die Wahl des vakanten ersten
Bürgermeister-Stellvertreters der Landeshauptstadt Innsbruck
durchgeführt. Zu diesem Amt wurde dann mehrheitlich Herr
Lassenberger gewählt.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung bildete das zur Verfügung
gestellte Gesamtverzeichnis der (neu) zugeteilten Räume an
(ressortführende) Mitglieder des Stadtsenates daher den Stand zum
Zeitpunkt der Erteilung des Prüfungsauftrages zum 01.03.2021 ab.
Der Ordnung halber wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass der
Kontrollabteilung keine schriftlichen Aufzeichnungen hinsichtlich der
(ursprünglichen) Zuteilung der einzelnen Räumlichkeiten an die

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Zl. KA-14086/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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