Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.25
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bestehenden Antrag
zurückziehen muss.
bei
der
Straßenverkehrsbehörde
schriftlich
Am gleichen Tag wurde der Baudirektor der Stadt Innsbruck mittels EMail von der Leiterin des BdB beauftragt, dieses Projekt im Bereich
Innstraße zu einem Abschluss zu bringen.
In einem Gespräch seitens der Kontrollabteilung mit dem Baudirektor
wurde von diesem bestätigt, dass es sich – aus seiner Sicht – um einen
Auftrag der Leiterin des Büros des Bürgermeisters handelte. Eine weitere
Bestätigung durch den Bürgermeister des Auftrages oder ein
diesbezüglicher Schriftverkehr in dieser Angelegenheit, bei dem die
Beauftragung des Bürgermeisters zum Ausdruck kommt, wurde dem
Baudirektor nicht übermittelt.
Eine weitere telefonische Nachfrage des Baudirektors beim BdB wurde
von einer Dienstnehmerin des BdB schriftlich (in Form eines E-Mails an
den Baudirektor) zusammengefasst. Demnach wollte die Stadt Innsbruck
auf dem „Boulevard St. Nikolaus“ 14 Sitzbänke aufstellen. Die Bänke
wurden vom Verein „Wir am Inn“ produziert und die Kosten vom Büro des
BGM übernommen. Die Dienstnehmerin bat den Baudirektor um
Koordination, da es sich um eine Verkehrsfläche handelte und ein
Bescheid benötigt wurde. Das BdB fragte in diesem Schriftverkehr
weiters an, welches Amt nun als Antragsteller fungiert und bat um
Bekanntgabe des Bescheids, bezüglich der nachfolgenden Koordination
für die Aufstellung der Sitzbänke.
Der Baudirektor antwortete an das BdB mittels E-Mail (vom 13.01.2021)
in dieser Angelegenheit, dass das Referat Straßenverwaltung die
Antragstellung für die Aufstellung der Bänke übernimmt, wobei noch
allfällige Kosten (laut Auskunft einer Dienstnehmerin des BdB) vom Büro
des Bürgermeisters übernommen werden sollten.
Gleichzeitig war dieses E-Mail des Baudirektors an mehrere
Dienststellen der MA III adressiert und enthielt entsprechende Aufträge.
Ergänzend erwähnte die Kontrollabteilung, dass ebenfalls am
13.01.2021 der Antrag vom Verein „Wir am Inn“ schriftlich
zurückgezogen wurde.
Vom Leiter des Referates Straßenverwaltung wurde (wiederum) am
13.01.2021 ein neuerlicher Antrag auf Bewilligung von nunmehr 13
Sitzbänken (anstatt ursprünglich 14 Bänken) nach § 82 StVO beim
Referat Straßenverkehr und Straßenrecht eingebracht.
Für die Kontrollabteilung war in den Prüfungsunterlagen (inklusive einem
angeforderten Akt beim Büro des Bürgermeisters) eine formale (bspw.
schriftliche) und nachvollziehbare Beauftragung des Bürgermeisters im
Zusammenhang mit der Aufstellung der Sitzbänke, die eine
entsprechende Intention zur Aufstellung der Sitzbänke sowie die
Inanspruchnahme der städtischen Dienststellen samt Dienstnehmer
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Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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