Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.34

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die Kontrollabteilung, künftig eine Verbuchung in der Gruppe 729
Verfügungsmittel vorzunehmen.
Personal- und
Reisespesen

Die Kontrollabteilung stellte in einigen wenigen Fällen fest, dass
Verpflegungskosten im Zuge von Dienstreisen politischer Mandatare
sowie städtischer Mitarbeiter als freiwillige Sozialleistungen
abgerechnet wurden, obwohl in den vom Gemeinderat verbindlich
erklärten „Grundsätzen für die Veranschlagung, Gebarung und
Verrechnung von Repräsentationsausgaben und Verfügungsmitteln“
dezidiert festgehalten wurde, dass Personal- und Reisespesen nicht zu
den Verfügungsmitteln zählen und folglich auch nicht als freiwillige
Sozialleistung abzuwickeln sind.
Gemäß den „Richtlinien für die Reisetätigkeit der städtischen
Bediensteten“ werden dienstreisebedingte Verpflegungskosten im Zuge
der Reisekostenabrechnung in Form von Tagesgebühren
(Verpflegungspauschalen) abgegolten.
In den von der Kontrollabteilung beanstandeten (Einzel-)Fällen wurden
einerseits Verpflegungskosten, die im Zuge der Dienstreisen anfielen –
entgegen den Richtlinien – als freiwillige Sozialleistungen abgerechnet.
Andererseits konnte den entsprechenden Reisekostenabrechnungen
entnommen werden, dass gleichzeitig und richtlinienkonform
Tagesgebühren in Form von Verpflegungspauschalen abgerechnet
wurden. Entsprechende Kürzungen der Tagesgebühren im Rahmen der
Reisekostenabrechnung, wie sie gemäß Richtlinien im Falle der
Übernahme der Verpflegungskosten durch den Dienstgeber (in den
konkreten Fällen als freiwillige Sozialleistung) vorzunehmen wären,
konnten wiederum nicht festgestellt werden. Aus Sicht der
Kontrollabteilung handelte es sich hierbei um eine nicht zulässige
Doppelverrechnung von Verpflegungskosten.
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, künftig auf die
Einhaltung der Grundsätze für die Veranschlagung, Gebarung und
Verrechnung von Repräsentationsausgaben und Verfügungsmitteln
einerseits und die Richtlinien für die Reisetätigkeit der städtischen
Bediensteten andererseits Bedacht zu nehmen und diese einzuhalten.

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Zl. KA-13545/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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