Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.43

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In den vergangenen Follow up – Einschauen kündigte der Leiter des Geschäftsbereiches Rechnungswesen der IIG KG an, die zu hoch ausgefallene Vorsteuerkorrektur im Betrag von € 5.622,27 (seinerzeit Gutschrift an Stadt) im Zuge der damals
noch nicht durchgeführten Endabrechnung gegenüber der Stadt zu berücksichtigen.
In der am 05.10.2020 an die städtische Finanzabteilung übermittelten Endabrechnung war die beschriebene Vorsteuerkorrektur enthalten. Der gemäß dieser Endabrechnung an die IIG KG zu bezahlende Restbetrag von € 104.584,77 wurde von der
Stadt Innsbruck am 17.05.2021 gänzlich beglichen. Durch diese Zahlung wurde
diese Diskrepanz im Sinne der Anregung der Kontrollabteilung nunmehr erledigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die GR 2 und 3 (insgesamt 691,97 m² Netto-Nutzfläche) wurden von der IIG KG an
eine universitäre Einrichtung vermietet. Für diese Mietflächen wurden jeweils nach
Einschätzung der IIG KG als Vermieterin angemessene m²-Mietzinse vereinbart.
Die im Rahmen dieser Vermietung erzielten Mietzinse decken die auf die jeweiligen
Mietflächen entfallenden Rückzahlungserfordernisse der IIG KG betreffend die von
ihr zur Finanzierung beanspruchten beiden Bankdarlehen nicht vollständig ab. Aus
dieser Konstellation heraus ergibt ein zusätzlicher Bedarf an Einnahmen, welcher
von der Stadt Innsbruck im Zuge einer (objektspezifischen) Abgangsdeckung
zusätzlich zum Mietzins für die Flächen der Stadtbibliothek ergänzend zu finanzieren ist.
Dabei war/ist beabsichtigt, dass die IIG KG gegenüber der Stadt Innsbruck jährlich
eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben erstellt und ein allfälliger Fehlbetrag
von der Stadt durch eine Transferzahlung an die IIG KG abgedeckt wird. Bis zum
Zeitpunkt ihrer damaligen Einschau Mitte Mai 2019 waren für die Kontrollabteilung
derartige Abrechnungen der IIG KG an die Stadt Innsbruck nicht festzustellen.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, gegenüber der Stadt Innsbruck die
Berechnung der objektspezifischen Abgangsdeckung vorzulegen und entsprechende Transferzahlungen von der Stadt einzufordern. Im damaligen Anhörungsverfahren avisierte die IIG KG, diese Abrechnung gegenüber der Stadt Innsbruck
vorzunehmen.
Anlässlich der vergangenen beiden Follow up – Einschauen informierte die IIG KG
darüber, dass die Abrechnung der objektspezifischen Abgangsdeckung gegenüber
der Stadt Innsbruck am 10.09.2019 (samt zusätzlichen Erläuterungen am
22.10.2019) vorgenommen worden ist. Der von der Stadt Innsbruck zu bezahlende
Gesamtbetrag belief sich dabei auf eine Summe von € 785.053,73 per Jahresende
2018. Für eine endgültige Erledigung dieser Angelegenheit stand die Zahlung durch
die Stadt Innsbruck an die IIG KG noch aus.
Aktuell erneut dazu befragt berichtete die IIG KG, dass die Begleichung des ausständigen Betrages nunmehr mit Überweisung vom 23.03.2021 erfolgt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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