Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.56
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Diese externe Organisationsanalyse ergab lt. Stellungnahme zur diesjährigen
Follow up – Einschau, dass zur mittel- und langfristen Sicherstellung zweckmäßiger
Strukturen im Amt Gesundheit, Markt und Veterinärwesen dieses künftig in Form
einer dualen Führungsstruktur geleitet werden soll. Zum Zeitpunkt der Follow up –
Einschau war diesbezüglich eine Stelle hinsichtlich organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Agenden ausgeschrieben.
Des Weiteren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass es trotz intensiver Suche
nach Amtsärzten aufgrund des allgemeinen Ärztemangels, welcher sich durch die
Pandemie noch verstärkt habe, sehr schwierig sei, neue Amtsärzte für den städtischen Dienst zu rekrutieren. Die zuständige Abteilungsleitung brachte gegenüber
der Kontrollabteilung zum Ausdruck, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung
(eine explizite Vertretung des Stadtphysikus zu implementieren) in ihrem Sinne ist,
jedoch aufgrund der massiven Unterbesetzung im Bereich der Amtsärzte sei eine
Umsetzung der Empfehlung im Moment nicht möglich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
(Folge)Prüfung Regional- und Straßenbahnprojekt im Tiroler Zentralraum
(Bericht vom 28.08.2020)
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Durch den Abschluss des so genannten „Grund- und Finanzierungsvertrages für
den öffentlichen Personennahverkehr in der Landeshauptstadt Innsbruck“
(GuF-Vertrag) wurde die bislang auf der Grundlage von politischen Vereinbarungen
gepflogene ÖPNV-Zusammenarbeit zwischen Land und Stadt ab dem Jahr 2017
auf schriftlicher vertraglicher Basis geregelt. Der mit 22.05.2017 datierte GuF-Vertrag trat rückwirkend mit 01.01.2017 in Kraft und wurde auf die Dauer von 10 Jahren
(bis 31.12.2026) abgeschlossen. Aus inhaltlicher Sicht traf dieser Vertrag auch Regelungen zur Finanzierung des ÖV in der Stadt bzw. zur diesbezüglichen Beteiligung des Landes.
Die jährlichen Finanzierungsbeiträge des Landes für die Jahre 2017 und 2018 bzw.
ab dem Jahr 2019 waren in Pkt. VII. Abs. 1, 2 und 3 des GuF-Vertrages festgeschrieben. Für die Finanzierungsbeiträge wurde Wertbeständigkeit nach dem
VPI 2015 (Basiszahl Februar 2017) vereinbart. Die Anpassung hatte jeweils jährlich
zum Zeitpunkt der Fälligkeit des 1. Teilbetrages (März), somit erstmals am
01.03.2018 zu erfolgen.
In Verbindung mit diesen vertraglich festgelegten Beiträgen des Landes stellte die
Kontrollabteilung bis zum Ende ihrer Projektprüfung per 31.12.2019 folgende Zahlungseingänge bei der Stadt fest:
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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