Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.71
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Textziffer
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Wie bereits bei Prüfungen aus Vorjahren von der Kontrollabteilung erwähnt, wird der
Annuitätendienst (Zins- und Tilgungszahlungen) betreffend einzelne städtische Darlehen an verschiedene Rechtsträger weiterverrechnet. Von dieser Vorgangsweise
konkret betroffen waren die drei unter den Titeln Weingartnerstraße 136 – 140,
Weingartnerstraße 152 und Sozialdienst/Pradler Platz 6 geführten WBF-Darlehen
sowie die beiden Bank-Ausleihungen betreffend Weingartnerstraße 136 – 140 und
Weingartnerstraße 152.
Die Prüfung der Kontrollabteilung bezüglich der Rückerstattung der dahingehenden
Annuitätenzahlungen des Jahres 2020 zeigte, dass die Weiterverrechnung durch
das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV an die betreffenden Rechtsträger zwar erfolgt ist. Zur Weiterverrechnungs-Thematik für die Darlehen Weingartnerstraße 136 – 140 war für die Kontrollabteilung jedoch auffällig, dass der von der
Stadt zur Zahlung aufgeforderte Schuldner bis zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung Ende Mai 2021 lediglich die Vorschreibung des I. Quartals 2020 beglichen hatte. Die restlichen Vorschreibungen für das Jahr 2020 (in einem betraglichen
Gesamtausmaß von € 64.823,33) waren zu diesem Prüfungszeitpunkt unbezahlt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, diesen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls um die ausständige
Bezahlung der Vorschreibungen bemüht zu sein. Künftig wäre aus Sicht der Kontrollabteilung auf eine zeitgerechte Bezahlung durch den betroffenen Rechtsträger
zu achten (bspw. laufende Mahnungen etc.).
Im Anhörungsverfahren sicherte die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Zur Follow up – Einschau 2021 war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass die von
ihr monierten Zahlungsrückstände am 07.06.2021 zum Ausgleich gelangt sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei der Abstimmung der Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und Kredite mit
den Angaben im städtischen Schuldennachweis wurde hinsichtlich zweiter Neukreditbeanspruchungen bei der Hypo auffällig, dass die im städtischen Schuldennachweis angegebenen Endtilgungsjahre nicht mit den sich aus den Tilgungsplänen
ergebenden Laufzeitenden übereinstimmten.
Die Kontrollabteilung regte beim Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV an, die im Detail aufgezeigten Angaben im städtischen Schuldennachweis zu
überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling avisierte im Rahmen der aktuellen Follow up – Stellungnahme, eine Korrektur im bevorstehenden Rechnungsabschluss 2021 durchzuführen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zu den bei der EIB zuletzt beanspruchten 15-jährigen endfälligen Ausleihungen
erwähnte die Kontrollabteilung, dass dieser Ausstattungsvorschlag seinerzeit von
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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