Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.83
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Textziffer
Aus rechnersicher Sicht war dieser Betrag für die Kontrollabteilung nicht gänzlich
nachvollziehbar. Dies aus dem Grund, da sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung aufgrund eines Vorzeichenfehlers bei der Berechnung ein wesentlich geringerer Betrag von € - 14.281.415,25 errechnen würde.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, die von der Kontrollabteilung im Detail aufgezeigten Abweichungen zu überprüfen und allenfalls für erforderlich gehaltene Korrekturen vorzunehmen.
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling bestätigte im Anhörungsverfahren, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt und die Summen korrigiert worden wären. Zur Follow up – Einschau 2021 wurde der Kontrollabteilung
die korrigierte Berechnung bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen im Zusammenhang mit dem
geplanten Bauprojekt des „MCI-Neu“ und dem Projektabbruch
(Prüfauftrag gem. Gemeinderatsbeschluss vom 30.04.2020)
(Bericht vom 26.01.2021)
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Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Gesellschaft für
ihre Eigenleistungen ein Honorar im Umfang von gesamt € 33.046,00 ermittelt hat.
Die Weiterverrechnung von Eigenleistungen wurde in Abstimmung mit der Stadt
Innsbruck vorgenommen und mit Aktenvermerk vom 10.01.2013 schriftlich festgehalten.
Die Berechnung der Eigenleistungen für Planungs- und Generalplanerleistungen
erfolgte auf Basis des § 9 Absatz 4 der Honorarordnung Architekten (HOA), Stand
01.01.2004. Die Bemessung des Honorars für Projektsteuerung wurde in Anlehnung
an die Bemessung des Bauverwaltungshonorars gemäß § 4 Absatz 3 der Entgeltrichtlinienverordnung (ERVO 1994) vorgenommen.
Als Honorarbemessungsgrundlage dienten der IIG KG geschätzte Herstellungskosten, welche für die Busgarage mit € 11.945.000,00 sowie für die Sportanlage und
Neustrukturierung von Teilen der Österreichischen Bundesgärten mit
€ 5.970.000,00 angenommen worden sind. Diese setzten sich lt. Prüfungsunterlagen aus den Bauwerkskosten (KG 2 bis KG 4) zusammen und ergaben eine
Gesamtsumme von € 17.915.000,00.
Unter Berücksichtigung der Leistungsabgeltung für den Bereich Projektsteuerung/Bauverwaltung von 3 % Nebenkosten und eines Nachlasses in Höhe von 35 %
hat sich ein Planungshonorar für das Bauvorhaben Busgarage in Höhe von
€ 18.626,00 sowie für das Bauvorhaben Sportanlage und Neustrukturierung von
Teilen der Österreichischen Bundesgärten in Höhe von € 9.474,00 ergeben. Die
Höhe der von der Gesellschaft ermittelten Honorare entspricht jeweils 3 % der für
diese Bereiche erbrachten Leistungen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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