Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.86
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Textziffer
Im Follow up teilte das Amt der Bau- und Feuerpolizei mit, dass eine Anpassung der
Funktionsmatrix im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung nunmehr erfolgt sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Referat Gebäude- und Wohnungsregister waren zum Zeitpunkt Oktober 2020
nur drei der fünf Mitarbeiter den Grundaufgaben, den Fachaufgaben des einzigen
Produktes „Führung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR)“ und den sonstigen Aufgaben zugeordnet. Die zwei anderen Mitarbeiter fanden sich zwar namentlich in der Funktionsmatrix, waren jedoch mit keinerlei Einheiten den einzelnen Aufgaben zugeordnet. Die Kontrollabteilung empfahl eine entsprechende Aktualisierung für das Referat vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung unverzüglich zu entsprechen.
Im Zuge des Follow up informierte das Amt der Bau- und Feuerpolizei, dass aufgrund der neu einzurichtenden „Task Force Airbnb“ sowie eines laufenden Entlassungsverfahrens gegen einen Mitarbeiter des Referates noch keine Änderung der
Funktionsmatrix vorgenommen worden sei. Es würde jedoch umgehend der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen, sobald die Tätigkeiten innerhalb des
Referates klar geregelt und aufgeteilt wurden und das Referat vollständig besetzt
sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Rechnungsabschluss des Jahres 2019 wurden im UA 131010 – Bau- und Feuerpolizei Einnahmen aus Gebühren für sonstige Leistungen (Vp. 2/131010+815000)
mit einem lfd. Anordnungssoll von € 54.862,99 (2018: € 60.355,16) dokumentiert.
Bei diesen vorgeschriebenen Beträgen bzw. Summen handelt(e) es sich inhaltlich
um jene (Inspektions-)Gebühren, welche von Veranstaltern an den Stadtmagistrat
bezahlt werden, bei denen Brandsicherheitswachdienste unter Beteiligung eines
feuerpolizeilichen Sachverständigen abgehalten werden.
Für die Kontrollabteilung auffallend war der auf dieser Vp. zum Jahresende 2019
bestehende (einnahmenseitige) schließliche Rest von € 2.502,75.
Hinsichtlich dieses Restes führte die Kontrollabteilung eine Verifizierung über dessen Zusammensetzung durch. Dabei zeigte sich, dass ein wesentlicher Teil dieses
schließlichen Restes von € 1.278,96 im Jahr 2020 (ordnungsgemäß) bezahlt worden ist. Der verbleibende Gesamtbetrag von € 1.223,79 bezog sich auf 4 Inspektionsgebühren-Vorschreibungen der Jahre 2013 (€ 506,52), 2016 (€ 300,53), 2017
(€ 113,59) und 2019 (€ 303,15). Bei der aktuellsten Vorschreibung aus dem Jahr
2019 wurde dem betroffenen Veranstalter Zahlungsaufschub bis 31.12.2020
gewährt. Bei den drei verbleibenden Vorschreibungen (älteren Datums) sind im
städtischen Buchhaltungssystem jeweils Mahnhinweise in Richtung einer Abgabe
ans Gericht hinterlegt.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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