Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.92
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Textziffer
Die von der Kontrollabteilung anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2021
vorgenommene Einsichtnahme in das betreffende Sachkonto 287480 zeigte, dass
über dieses Konto seither nur mehr die Altersteilzeitverrechnung von städtischen
Vertragsbediensteten abgewickelt wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Andererseits sollten Einnahmen der Stadt auch als solche transparent dargestellt
werden. In der von der Kontrollabteilung festgestellten Verbuchungslogik wurden
(Personal-)Kosten mit einnahmenseitigen AMS-Förderungen verrechnet und im
Ordentlichen Haushalt somit nur mehr ausgabenseitige Saldopositionen eingebucht. Hier erinnerte die Kontrollabteilung unter Berufung auf die maßgeblichen
VRV-Bestimmungen, dass Einnahmen und Ausgaben ungekürzt bzw. unsaldiert zu
veranschlagen bzw. auch zu verrechnen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I (Referat Besoldung), in Zusammenarbeit mit der MA IV – Geschäftsstelle Haushaltswesen und
Controlling, eine alternative Verbuchung der AMS-Förderungen zu überprüfen. Für
die Kontrollabteilung denkbar war hier eine Verbuchung über allenfalls neu einzurichtende einnahmenseitige Sachkonten auf den betroffenen Unterabschnitten des
Ergebnis- bzw. Finanzierungshaushaltes nach VRV 2015.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierte das Amt für Personalwesen darüber,
dass seitens der Finanzverwaltung im Zuge der nächsten Budgetierung die Umstellung der Verbuchung in ausgaben- / einnahmenwirksame Haushaltsstellen angestrebt werde.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2021 wurde vom Amt für Personalwesen mitgeteilt, dass die (einnahmenseitige) Darstellung der AMS-Förderungen in Bearbeitung
sei und gemeinsam mit der Budgetabwicklung (MA IV) ab dem heurigen Jahr erfolgen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei der Verifizierung der in den Jahren 2018 und 2019 zum Ausgleich des Sachkontos 287480 (voranschlagsunwirksame Gebarung) zur Umbuchung gelangten Beträge hinsichtlich der im Bereich der im Amt der Bau- und Feuerpolizei bestehenden
Altersteilzeitvereinbarungen stellte die Kontrollabteilung betragliche Abweichungen
fest. Die von ihr ermittelten Beträge wichen von den tatsächlichen Umbuchungsbeträgen (berechnet vom Referat Besoldung) im Jahr 2019 um € 166,30 je Bedienstetem und im Jahr 2018 um € 948,41 je Bediensteten (nach oben) ab. Vom Referat
Besoldung wurden also um diese Einzelbeträge je Bedienstetem verringerte Summen umgebucht.
Diese sich ergebenden Abweichungen standen im Zusammenhang mit der Verrechnung von Altersteizeitvereinbarungen von dienstzugewiesenen ISD- und Symphonieorchester-Mitarbeitern. Die dahingehenden Buchungsdetails wurden von der
Kontrollabteilung in ihrem Bericht erläutert. Im Ergebnis wurde von der Kontrollabteilung beanstandet, dass es bei der ATZ-Verrechnung durch die von ihr im Detail
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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