Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.94
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Im Anhörungsverfahren nahm das Amt der Bau- und Feuerpolizei hierzu Stellung
und argumentierte, dass die Durchführung der Feuerbeschauen mit u.a. zwei Mitarbeitern der Dienststelle deshalb dringend nötig wäre, weil der hochbau- und brandschutztechnische Sachverständige nicht in der Lage sei, Mängel festzustellen und
gleichzeitig die Mängel der weiteren Sachverständigen (Sachverständiger der
Berufsfeuerwehr, Kaminkehrer, elektrotechnischer Sachverständiger) in ein Protokoll aufzunehmen.
Im Zuge des Follow up teilte die Dienststelle mit, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens beantwortet wurde. Eine
darüberhinausgehende Stellungnahme erfolgte nicht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
87
Die Kontrollabteilung sah einen Überblick über jene Gebäude, für die gesetzlich verpflichtend Feuerbeschauen gemäß Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 durchzuführen
waren, als nicht ausreichend gegeben an. Zwar bestand eine diesbezügliche digitale
Tabelle, diese war jedoch unvollständig und fehlerhaft. Eine weitere digitale Aufstellung ließ wiederum nur Rückschlüsse auf vorgenommene Feuerbeschauen und
ihren Erledigungsstand zu.
Auch wenn gemäß § 16 Abs.1 dritter Satz eine Feuerbeschau in allen Gebäuden
durchzuführen ist, für welche ein begründeter Verdacht auf brandschutztechnische
Missstände oder andere feuerpolizeilich bedenkliche Zustände besteht, sollte aus
Sicht der Kontrollabteilung der Fokus auf jenen Gebäuden entsprechend § 16 Abs. 1
erster und zweiter Satz liegen, für welche eine solche Beschau alle fünf bzw. zwölf
Jahre gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine solche Auswertung nach Gebäuden war
auf Basis der vorhandenen Unterlagen nicht möglich. Die Kontrollabteilung empfahl
die Ausarbeitung einer geeigneten Datenbasis zur Identifikation jener Gebäude, die
der gesetzlich verankerten Pflicht einer regelmäßigen Feuerbeschau unterworfen
sind und sprach sich dafür aus, darauf aufbauend eine geeignete Datenbank/Übersicht zu entwickeln, um eine geordnete, wiederkehrende Planung und Abwicklung
von Feuerbeschauen zu gewährleisten.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierte das Amt der Bau- und Feuerpolizei,
dass die Entwicklung einer Datenbasis auf Grundlage aller aktuell zu beschauenden
Objekte in Planung sei. Im Zuge der Prüfung (der Kontrollabteilung) wäre von den
Mitarbeitern des Feuerbeschauteams unverzüglich reagiert und eine Datenbasis in
Abgleich mit dem GWR erstellt worden. Sobald diese Datenbasis komplettiert sei,
würde selbige der Kontrollabteilung übermittelt.
Zudem sei eine edv-mäßige Lösung in Erprobung, wie Protokolle verbessert und
Prozesse beschleunigt werden könnten, in dem alle bemängelten Punkte inklusive
Lichtbilder aufgenommen und auf einem digitalen Plan verortet werden. Ziel dieser
Lösung sei es, dass die Punkte des Protokolls nicht mehr im Büro in einen Bescheid
übertragen werden müssten, sondern automatisch alle Mängel inklusive der Mängelbehebungen aus dem Protokoll in den Bescheid übertragen würden. Die Unterschriften aller Kommissionsmitglieder sollen schließlich über das digitale Protokoll
auf dem digitalen Endgerät, vorzugsweise einem Tablet, getätigt werden. Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde insofern bereits nachgekommen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
59