Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.99
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Textziffer
Zu den sonstigen Aufgaben des besagten Referates zählten im Vergleichszeitraum
2018/2019 vor allem Leistungen der Sozialplanung (234 Stunden) und Sozialkoordination (60 Stunden).
Eine Einschau in die Funktionsmatrix des Rechnungsjahres 2020 zeigte, dass
das betreffende Referat seine bisherigen Dienstleistungen bzw. Produkte (Mindestsicherungsleistungen in Wohn- und Pflegeheimen und Investitionskosten/Abgangsdeckungsbeitrag [Auswärtigenzuschlag]) nur mehr auf ein gemeinsames Produkt
Sozialplanung und stationäre Pflege zusammengefasst hat.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass im Jahr 2020 rd. 325 Arbeitsstunden – das entspricht einem Vollzeitäquivalent von 2,03 – für diverse Unterstützungsleistungen im Referat Mindestsicherung aufgebracht wurden. Zu diesen Unterstützungsleistungen zählen allen voran die erweiterte Servicefunktion des FrontOffice-Bereiches (Info-Point), die Aktenverwaltung und der allgemeine Telefondienst.
Im Gegensatz dazu verrichtet eine Bedienstete des Referates Mindestsicherung
Tätigkeiten im Rahmen der Sozialplanung und Sozialkoordination im Ausmaß von
ca. 40 Wochenstunden.
Die Kontrollabteilung regte eine Evaluierung der zu erbringenden Produkte (Dienstleistungen) sowie der dazugehörigen Fach- und sonstigen Aufgaben an.
Im Anhörungsverfahren teilte die Fachdienststelle mit, dass eine Evaluierung der
Referatsprodukte sowie der dazugehörigen Fach- und sonstigen Aufgaben durch
eine in der kommenden MGO-Änderung sichtbar werdende Erweiterung des Referats-Aufgabengebietes durch die hinzukommende inhaltliche Bearbeitung der
städtischen Sozialsubventionen unmittelbar bevorstehe.
Im Rahmen der Follow up - Einschau 2021 hat die Fachdienststelle der Kontrollabteilung die gesamten überarbeiteten Produktbeschreibungen des Amtes übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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IVB-Monatstickets:
Das Amt für Soziales leistet bis auf weiteres jährlich Ausgleichszahlungen an die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) für den Verkauf von
ermäßigten Monatstickets an Ausgleichszulagen- und Sozialhilfeempfänger.
Innsbrucker Ausgleichszulagen- und Sozialhilfeempfänger erhalten im Kundencenter die IVB Monatskarten zu einem von der IVB festgesetzten Sondertarif. Dieser
Sondertarif berechnet sich entsprechend den jährlichen Schreiben der IVB mit der
Hälfte (50 %) des Haustarifs für Behinderte oder Blinde der Stadt Innsbruck. Anhand
von monatlichen Abrechnungen wird dann von der Stadtgemeinde Innsbruck die
Differenz zum jeweiligen IVB-Kundentarif als Zuschussbetrag an die IVB überwiesen.
Mit Wirkung 01.02.2015 wurde seinerzeit ein neues Tarifmodell, insbesondere ein
neues Jahresticket zum Preis von € 330,00 für die Stadt Innsbruck eingeführt. Dies
hatte zur Folge, dass der ermäßigte Seniorentarif bei Monatstickets von Seiten der
IVB gestrichen wurde. Aus diesem Grund wurde auch eine Anpassung der Monats-
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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