Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.118
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Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
rechtliche Grundlagen,
budgetäre Voraussetzungen und auf
getätigte Auszahlungen
gelegt.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht
gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der
Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.
Hinweis auf Daten
aus öffentlichen
Verzeichnissen
Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich
genannt werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Zentrales
Vereinsregister, Firmenbuch etc.) oder anderen allgemein zugänglichen
Dokumenten (z.B. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzung des
städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die Allgemeinheit
einsehbar.
2 Vorbemerkungen
Handlungsstränge
Im
nachfolgenden
Bericht
wurde
der
Prüfauftrag
des
Kontrollausschusses in einem eigenen Kapitel abgearbeitet. Zumal die
in diesem Abschnitt betroffenen Auszahlungen von insgesamt €
6.000,00 aus dem Bereich der Verfügungsmittel stammten und somit in
dieser Hinsicht mit dem ausgedehnten Prüfauftrag (des Leiters der
Kontrollabteilung) übereinstimmten, hat die Kontrollabteilung die
rechtlichen Grundlagen bzw. Beschlüsse der Stadt Innsbruck im
Zusammenhang mit den Verfügungsmitteln als inhaltlich übergreifenden
Handlungsbogen im Bericht vorangestellt.
3 Rechtliche Grundlagen
Grundsätze für
Veranschlagung,
Gebarung und
Verrechnung von
Verfügungsmitteln
Die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Verfügungsmitteln
und Mitteln für freiwilligen Sozialaufwand bilden die „Grundsätze für die
Veranschlagung,
Gebarung
und
Verrechnung
von
Repräsentationsausgaben und Verfügungsmitteln in den Haushalten
der Länder“ – einvernehmlich festgelegt mit dem Präsidenten des
Rechnungshofes von der Landeshauptmännerkonferenz am 10. Juni
1981 – deren sinngemäße Anwendung für die Stadt Innsbruck der
Gemeinderat am 30.05.1996 beschlossen hat.
Interpretationsrichtlinie
v. 29.03.1999
Mit Verfügung vom 29.03.1999 hat der damalige Bürgermeister eine
ergänzende
„Interpretationsrichtlinie“
erlassen,
mit
welcher
Repräsentationsausgaben,
Verfügungsmittel,
freiwilliger
Sozialaufwand (entspricht freiwilligen Sozialleistungen) sowie
Amtspauschalien definiert, die Mittelverwendung exemplarisch
angeführt und deren Verbuchung im städtischen Haushalt festlegt
wurde.
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Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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