Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.125
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
abschließend die weitere Vorgehensweise (Schritt 1 bis 4) skizziert, die
sowohl sog. Schritte des Vereins (Antragstellung und gleichzeitiger
Produktion der Sitzmöbel plus Tröge) als auch die hier genannten
Dienststellen des Stadtmagistrats (mit der Bepflanzung) umfasste, um
spätestens am 28.11.2020 (1. Adventsonntag) „…alles erledigt und fix und
fertig und einsatzbereit…“ zu machen.
Abwicklung bis zur
Aufstellung der
Sitzbänke
Der vom Referat Straßenverkehr und Straßenrecht angelegte Akt in
Bezug auf die Bewilligung nach § 82 StVO (MagIbk/30679/SV-VA/133
Innsbruckerstraße 1 – 49, Aufstellen von Sitzmöbeln u. Seifenpresse)
war für die Kontrollabteilung einsehbar.
Am 13.11.2020 ersuchte das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht
im Zuge des Ermittlungsverfahrens mehrere städtische Dienststellen
sowie das Stadtpolizeikommando Innsbruck Verkehrsreferat um
Stellungnahme, ob und unter welchen Auflagen das Aufstellen von
Sitzbänken und einer Seifenpresse genehmigt werden kann.
Zusammenfassend konnte festgehalten werden, dass die Aufstellung der
Seifenpresse sowie einer der 14 beantragten Standorte der Sitzbänke
kritisch gesehen wurde, ansonsten jedoch keine weiteren Einwände
bestanden.
Für die Erstellung der notwendigen Stadtsenatsvorlage nahm das
Referat Liegenschaftsangelegenheiten direkt Kontakt mit dem
Antragssteller auf. In einem E-Mail vom 25.11.2020 wurden zur weiteren
Abklärung mehrere Auskünfte vom Verein angefordert. Dies betraf u.a.
den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie einen Lageplan mit
eingezeichnetem Flächenausmaß der einzelnen Sitzbänke.
Aus den Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung ersichtlich,
dass im laufenden Schriftverkehr auch das Büro des Bürgermeisters und
der Vizebürgermeisterin involviert waren und diese in Kontakt mit dem
Antragsteller bzw. Verein standen.
Die Leiterin des BdB erwähnte in einem E-Mail gegenüber der
zuständigen
Dienstnehmerin
des
Referates
Liegenschaftsangelegenheiten in diesem Zusammenhang, dass das
Projekt auf eine Initiative aus dem Büro des Bürgermeisters und dem
Büro der Vizebürgermeisterin zurückgeht.
Am
29.11.2020
antwortete
der
Verein
dem
Referat
Liegenschaftsangelegenheiten schriftlich und zog dabei das Ansuchen
für die Seifenpresse zurück. Zudem brachte der Verein klar zum
Ausdruck, dass er sich außer Stande sah eine Haftung für die Aufstellung
der Sitzmöbel zu übernehmen.
In weiterer Folge schlug die bearbeitende Dienstnehmerin des Referates
Liegenschaftsangelegenheiten einen gemeinsamen Termin zur
Durchführung eines Lokalaugenscheins vor. Am 03.12.2020 wurde
dieser vor Ort mit den betroffenen Dienststellen und Vertretern des
……………………………………………………………………………………………………………………………………………..…….….
Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
9