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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.167

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4.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
I. Quartal 2021
(Bericht vom 26.05.2021)

Bestandvertrag Privatgrundstück Igls - Bob-, Rodel- und Skeletonbahn
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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlung des Amtes für Sport der MA V. Dabei
gelangte ein Betrag von € 5.232,44 als jährlicher Bestandzins für ein Privatgrundstück in Igls im Bereich der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn an den Grundstückseigentümer zur Auszahlung.
Die Überprüfung des von der Fachdienststelle errechneten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen valorisierten Bestandzinses ergab, dass die Wertanpassung im Jahr 2021 nach Einschätzung der Kontrollabteilung geringfügig zu hoch
bemessen worden ist.
Nachdem der bestehende Mietvertrag aus dem Jahr 2001 im Jahr 2009 auf unbefristete Zeit verlängert worden war, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Sport
der MA V, bei künftigen Wertanpassungen auf eine vertragskonforme Berechnung
der Valorisierung erhöhtes Augenmerk zu legen. Die Fachdienststelle sagte in der
abgegebenen Stellungnahme zu, dieser Empfehlung künftig verstärkt Rechnung zu
tragen.
Die von der Kontrollabteilung festgestellte Wertanpassungs-Differenz wurde von der
Fachdienststelle insofern bereinigt, als ein Überzahlungsbetrag von € 14,53 vom
Begünstigten zurückgefordert worden ist. Der dahingehende Eingang auf dem
städtischen Bankkonto datiert vom 01.06.2021.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

44

Diese von der Stadt Innsbruck in Bestand genommenen Grundstücksflächen gehen
im Ursprung bereits auf eine Anmietung seit dem Jahr 1961 zurück. Mittlerweile
besteht das Mietverhältnis mit dem Sohn des seinerzeitigen Bestandgebers.
Den Umstand des aufgrund der vorherrschenden Vertragssituation den städtischen
Haushalt unmittelbar belastenden Bestandzinses wurde von der Kontrollabteilung
bereits im Jahr 2013 anlässlich ihres Berichtes über die Prüfung der Gestion des
Amtes für Sport thematisiert. Damals bemerkte die Kontrollabteilung, dass der OSVI
die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der durch Fruchtgenussvertrag mit
der Stadtgemeinde Innsbruck überlassenen Anlagen und Einrichtungen (u.a. der
Bob-, Rodel- und Skeletonbahn Igls) obliegt. Von der Kontrollabteilung wurde daher
seinerzeit angeregt zu prüfen, inwieweit der beschriebene jährlich anfallende
Bestandzins weiterhin von der Stadt Innsbruck getragen werden soll bzw. dieser
einen Aufwand der OSVI darstellt, der sich aus der Besorgung der jeweiligen Aufgaben der Gesellschaft ergibt.
Das Amt für Sport befürwortete in seiner damaligen Stellungnahme die Empfehlung
der Kontrollabteilung. Eine letztliche Umsetzung der Anregung ließ sich jedoch nach
Prüfung der Angelegenheit durch die OSVI über Veranlassung der MA IV als Beteiligungsverwaltung nicht erzielen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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