Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.177

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Im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau teilte die Fachdienststelle der
MA IV mit, dass im Zuge des Rechnungsabschlusses 2021 die gebotenen Korrekturen durchgeführten werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Eine weitere maßgebliche Finanzierungskomponente für städtische investive Vorhaben ist die Finanzierung durch Zahlungsüberschüsse aus der operativen Gebarung. Zufolge des verbindlichen Investitionsnachweises hat die Stadt Innsbruck im
Finanzjahr 2020 mehrere Projekte zum Teil mit solchen Zahlungsüberschüssen im
Ausmaß von insgesamt € 3.658.942,64 finanziert.
Im Rahmen einer vertieften Einschau in den betreffenden Nachweis für Vorhaben
nach § 51 IStR konstatierte die Kontrollabteilung, dass bei einzelnen investiven Vorhaben Auszahlungen aus der Verrechnung zwischen der operativen Gebarung und
Projekten von gesamt € 3.471.408,15 als (bezahlte) „Investitionskosten“ ausgewiesen wurden.
Die Kontrollabteilung zeigte sich über diese Darstellungsweise im städtischen
(Investitions-)Nachweis verwundert, da diese „Investitionskosten“ die Summe der
gesamten städtischen investiven Mittelverwendungen (Investitionsvolumen) erhöhten und darüber hinaus wurden diese mit Darlehen, Kapitaltransfers, Auflösung von
Haushaltsrücklagen usw. bedeckt.
So wurden beispielsweise beim Vorhaben Bedarfszuweisung (940_Kapitaltransfer)
diese „Investitionskosten“ aus der Verrechnung zwischen der operativen Gebarung
und Projekten in Höhe von € 1.287.733,00 mit einer erhaltenen Transferzahlung von
Ländern, -fonds u. -kammern in derselben Höhe (€ 1.287.733,00) ausfinanziert.
Auch beim (einjährigen) Vorhaben KG Reichenau Süd, Erweiterung 2 Gruppen
(P2020_KG_Reich_Erw_E) wurden neben den an die IIG KG geleisteten Kapitaltransferzahlungen in Höhe von € 1.325.000,00 auch „Investitionskosten“ von
€ 290.000,00 als Mittelverwendungen ausgewiesen. Die Gesamtkosten von
€ 1.615.000,00 wurden dann mit einem Darlehen in Höhe von € 927.500,00 und mit
Bedarfszuweisungsmitteln (COVID-19-Sonderförderung) von € 397.500,00 finanziert. Dies hatte zur Folge, dass im Jahr 2020 die Finanzierung um € 290.000,00
höher war als die ausgewiesenen Investitionskosten.
In diesem Kontext wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass gemäß IStR investive
Vorhaben mit ihren Finanzierungskomponenten und den aus dem Vorhaben resultierenden laufenden (ausbezahlten) Mittelverwendungen darzustellen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Wirtschaft und Finanzverwaltung der
MA IV zu prüfen, ob der Ausweis jener Vorhaben, bei denen Investitionskosten aus
der Verrechnung zwischen operativer Gebarung und Projekten abgebildet wurden,
den Bestimmungen des § 51 IStR entsprechen. Gegebenenfalls ist der Investitionsnachweis zu berichtigen und künftig ordnungsgemäß darzustellen.
Im Anhörungsverfahren teilte die betreffende Fachdienststelle mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde. Die notwendigen Korrekturen würden vorgenommen und in einem überarbeiteten Nachweis für Vorhaben
nach § 51 IStR ersichtlich gemacht werden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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