Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.180
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Textziffer
überhöhten Bewertung der Fläche Gst. 1810 sowie des Flächenanteils Gst. 1518/1,
Nutzung Wälder (13.846 m²) kam. Im Gegenzug kam es, nachdem die Summe der
Bewertungen für die drei Grundstücke dem Kaufpreis entsprach, zu einer verminderten Bewertung der Teilfläche Gst. 1518/1, Nutzung Äcker, Wiesen oder Weiden
(20.030 m²). Unter Anwendung des Grundstücksrasterverfahrens hätten sämtliche
Flächen eine wesentlich geringere Bewertung erfahren.
Die Kontrollabteilung hielt hierzu fest, dass im gegenständlichen Fall dem § 24
Abs. 4 – Sachanlagen sind zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten – entsprochen wurde, nachdem der Anschaffungspreis vollständig in die Sachanlagen bzw. Vermögensrechnung Eingang fand. Die Kontrollabteilung sprach dennoch an das Amt für Rechnungswesen der MA IV die Empfehlung
aus zu prüfen, inwiefern die vorgenommene Bewertung der Teilfläche Gst 1518/1,
Nutzung Wälder, zielführend ist und ggf. diese – gemeinsam mit der zweiten Teilfläche Gst. 1518/1 und dem Gst. 1810 – einer Neubewertung zuzuführen.
Das Amt für Rechnungswesen der MA IV teilte im damaligen Anhörungsverfahren
mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung in Form einer Neubewertung zu entsprechen.
Im Zuge des diesjährigen Follow up informierte die Dienststelle, der Empfehlung der
Kontrollabteilung im Zuge des Rechnungsabschlusses 2021 zu entsprechen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung stellte fest, dass ein Grundstück der Nutzung Straßenverkehrsanlagen, mit einer Fläche von 11 m², lediglich in Höhe von 20 % des Basispreises für 1 m² Baufläche anstelle von 11 m² bewertet wurde. Die Kontrollabteilung
ging in diesem Fall von einem Eingabefehler aus, nachdem es sich um eine händisch nachgetragene Fläche in einer grundsätzlich vollautomatisiert erstellten
Tabellenkalkulation handelte, die dem Anlagenverzeichnis zugrunde liegt. Dem Amt
für Rechnungswesen der die MA IV wurde die Empfehlung ausgesprochen, den
Fehler zu korrigieren.
Die Dienststelle teilte im Anhörungsverfahren mit, der Empfehlung zu entsprechen
und eine betragsmäßige Korrektur durchzuführen.
Im Zuge des diesjährigen Follow up informierte das Amt für Rechnungswesen der
MA IV, der Empfehlung der Kontrollabteilung im Zuge des Rechnungsabschlusses
2021 zu entsprechen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Stadt hat von der Agrargemeinschaft Waldinteressentenschaft Igls aus
Gst. 766/1 eine Teilfläche von 657 m² (neues Gst. 766/14) erworben. Die Kaufpreiszahlung erfolgte in zwei Raten. Im Zuge der Prüfung musste die Kontrollabteilung
feststellen, dass sich in der Vermögensrechnung, Gruppe Grundstücke zu Straßenbauten - Bestand das betroffene Grundstück einerseits mit der Bezeichnung
Gst. 766/1 anstelle von 766/14 und andererseits lediglich in Höhe der zweiten Kaufpreisrate widerfand. Aus Sicht der Kontrollabteilung ist das Grundstück in Höhe der
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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