Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.187
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Laut erhaltener Auskunft des damaligen Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft
der MA IV war für das Wirtschaftsjahr 2021 kein entsprechender Budgetposten seitens der Stadt Innsbruck vorgesehen. Infolgedessen wurde dem Leiter der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung nahegelegt, um eine
rasche, aber v.a. transparente, projektbezogene Abwicklung der letztendlich von der
Stadt Innsbruck zu tragenden Kosten bemüht zu sein.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2021 stellte die Kontrollabteilung dazu fest, dass
die in Rede stehende offene Forderung in Höhe von € 405.177,01 der IIG KG mit
Buchungsdatum 27.01.2022 angewiesen worden ist und von der Gesellschaft
schließlich am 31.01.2022 vereinnahmt werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Amtes der Bau- und Feuerpolizei
(Bericht vom 28.01.2021)
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Die Kontrollabteilung empfahl hinsichtlich der in der Geschäftseinteilung (MGO) aufgezählten Aufgaben des Amtes der Bau- und Feuerpolizei eine Prüfung und Aktualisierung insofern vorzunehmen, dass sich dort angeführte Gesetze im Wortlaut
geändert haben bzw. diese durch andere ersetzt wurden (z.B. das Tiroler Aufzugsgesetz oder das Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz) und ob die Mitwirkung an der
Vollziehung einiger Gesetze, deren Zweck und Grundlage weit in der Vergangenheit
liegen, tatsächlich noch gegeben ist, wie z. B. am Assanierungsgesetz bzw. korrekterweise Stadterneuerungsgesetz oder am Wohnungsverbesserungsgesetz.
Das Amt der Bau- und Feuerpolizei teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit,
dass der Empfehlung entsprochen und eine Anpassung der MGO vorbereitet werde.
Im Follow up informierte die Dienststelle, dass eine Aktualisierung der MGO noch
nicht erfolgt sei und teilte wiederum mit, dass diese für eine der nächsten
MGO-Änderungen vorbereitet werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zur Funktionsmatrix hielt die Kontrollabteilung fest, dass jedem Vollzeitäquivalent
(40 Wochenstunden) in der Funktionsmatrix in der Regel 160 Einheiten zugeordnet
waren. Eine Einheit entsprach insofern ca. einer Arbeitsstunde. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass ein Mitarbeiter, dessen Stundenkontingent von 50 % auf 75 %
erhöht worden war, in der Funktionsmatrix mit 80 anstelle 120 Einheiten geführt
wurde und sprach eine entsprechende Empfehlung zur Anpassung der Funktionsmatrix aus.
Im Anhörungsverfahren hatte die Dienststelle informiert, eine Anpassung der Funktionsmatrix umgehend zu veranlassen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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