Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.202
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tickets für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger bzw. für Behinderte und
Blinde notwendig. Durch den Wegfall des Seniorentarifs für Monatstickets, der bisher als Berechnungsgrundlage für den Sondertarif für die Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger herangezogen wurde, bedurfte es einer Neuregelung der
Tarife und des städtischen Zuschusses. Bezugnehmend auf die jährlichen Schreiben der IVB bemisst sich der Sondertarif für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger demzufolge mit 50 % des Haustarifs für Behinderte oder Blinde der Stadt
Innsbruck.
Im Haushaltsjahr 2019 hat die betreffende Fachdienststelle über die Haushaltsstelle
1/429000-728200 Entgelte für sonstige Leistungen (GA) gemäß der städtischen
Jahresrechnung Zuwendungen in Höhe von gesamt netto € 243.507,36 ausbezahlt.
So wurden in Summe 8.013 Personen, die ein diesbezügliches begünstigtes
Monatsticket erwarben, von der Stadtgemeinde Innsbruck im Rahmen der privatrechtlichen Mindestsicherung unterstützt. Davon waren 6.975 Tickets für Ausgleichszulagen- und Sozialhilfeempfänger unter dem Pensionsalter und der diesbezügliche städtische Zuschuss betrug insgesamt € 224.590,82. Weitere 1.038
Monatstickets waren für Personen über dem Pensionsalter vorgesehen und hierfür
wurde ein Gesamtzuschuss von € 18.916,54 aufgewendet. Den Tarifbestimmungen
der IVB zufolge werden Frauen und Männer ab dem vollendeten 63. Lebensjahr als
Senioren (über dem Pensionsalter) eingestuft.
Im Jahr zuvor (2018) verausgabte das Amt für Soziales aufgrund von Tarifanpassungen einen Zuschussbetrag in Höhe von netto € 380.873,25 (2017: € 479.565,17)
für den Verkauf von 12.712 Monatstickets an die begünstigte Empfängergruppe. So
wurden von der IVB 1.519 ermäßigte Tickets für Ausgleichszulagen- und Sozialhilfeempfänger über dem Pensionsalter in Rechnung gestellt, welche mit einem Betrag
von € 26.834,45 bezuschusst wurden. Für die restlichen 11.193 Tickets betrug der
städtische Ausgleichsbetrag gesamt € 354.038,80.
Aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung von IVBMonatstickets für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger – der Sondertarif
bemisst sich vom Haustarif für Behinderte oder Blinde der Stadt Innsbruck (vormals
vom Seniorentarif) – regte die Kontrollabteilung an, die jährlichen von der IVB durchgeführten Tarifanpassungen und den daraus ableitbaren städtischen Zuschüssen
dem Stadtsenat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte das Amt für Soziales mit, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Zur weiteren Entwicklung der Angelegenheit im Rahmen der diesjährigen Follow up
– Einschau befragt, berichtete der Leiter des Amtes für Soziales, dass die in Rede
stehenden Tarifanpassungen der Monatstickets für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfängern sowie die daraus ableitbaren städtischen Bezuschussungen dem
Stadtsenat jährlich zur Kenntnis gebracht werden. Als Nachweis wurde der Kontrollabteilung der Beschluss des Stadtsenates vom 09.02.2022 übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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