Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.206
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Textziffer
wesen der MA IV – per Saldo eine Doppelverrechnung von Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Land Tirol in Höhe von € 40.897,81 (Einnahmen: € 37.084,14;
Ausgaben: € 77.981,95).
Die Kontrollabteilung regte beim Amt für Rechnungswesen der MA IV eine erhöhte
Sensibilität in Verbindung mit Stornobuchungen an. Gegebenenfalls wären die in
diesem Bereich programmierten Listungen und Auswertungen (Monatsmeldungen
der Buchhaltung als Grundlage für die Abrechnung mit dem Land Tirol auf Seiten
des Amtes für Soziales) einer Kontrolle zu unterziehen. Wiederholend erwähnte die
Kontrollabteilung darüber hinaus auch die Vorteilhaftigkeit eines zwischen den Verbuchungs- und Abrechnungsbeteiligten abgestimmten Kontroll- bzw. Überprüfungsmechanismus zur Identifizierung derartiger Abweichungen und Differenzen.
Im Anhörungsverfahren (und auch zur aktuellen Follow up – Einschau 2021) wurde
vom Amt für Rechnungswesen der MA IV auf die Einrichtung einer „Projektgruppe“
verwiesen. Diese würde sich auch mit dieser Angelegenheit beschäftigen, um den
Empfehlungen der Kontrollabteilung künftig zu entsprechen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei der von der Kontrollabteilung vorgenommenen Buchungs- und Verrechnungsabstimmung des Jahres 2017 auffallend waren weiters zwei vom Leiter der (gemeinsamen) Verrechnungsstelle Soziales/Kinder- und Jugendhilfe veranlasste Buchungen. Konkret betroffen waren dabei zwei Beträge über insgesamt netto € 38.502,23,
welche über das Konto 361120 – Hilfe zum Lebensunterhalt u. sonst. Erfordernisse
verbucht worden sind. Diese Buchungen wurden wohl irrtümlich über das angeführte Konto verbucht, zumal es sich dabei um Auszahlungen für die Unterstützung
zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe handelte. Diese wären richtigerweise über das der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnete Sachkonto 361310
abzuwickeln gewesen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Buchung über den korrekten Fonds (nämlich
439200 – Kinder- und Jugendhilfe) erfolgt ist, gelangte dieser Gesamtbetrag gegenüber dem Land Tirol weder im Bereich der hoheitlichen (offenen) Mindestsicherung
noch im Rahmen der Jugendfürsorge zur Abrechnung.
Wenngleich der geschilderte Fall der einzige dieser Art war, wurde von der Kontrollabteilung dem Leiter der (gemeinsamen) Verrechnungsstelle Soziales/Kinderund Jugendhilfe der MA II empfohlen, der korrekten Verbuchung (Sachkonto und
Fonds) künftig erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Soziales auf in Kooperation
mit dem Leiter der (gemeinsamen) Verrechnungsstelle Soziales/Kinder- und
Jugendhilfe ins Auge gefasste Prozessoptimierungen zur laufenden Kontrolle hingewiesen.
Die mittlerweile praktizierten Überprüfungs- und Kontrollmechanismen wurden im
Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2021 gegenüber der Kontrollabteilung
detailliert beschrieben und nachgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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