Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.217
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Textziffer
Aufgrund der getroffenen Feststellungen hat die Kontrollabteilung die Empfehlung
ausgesprochen, im Allgemeinen bei der Erarbeitung des Anlagespiegels besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Erfassung der Werte des Vorjahres sowie
auf die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens des laufenden Jahres zu legen, um die wertmäßigen Veränderungen im Anlagespiegel fehlerfrei abzubilden.
In seiner Stellungnahme hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ hierzu eingebracht, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2021 ergänzte der Verein, dass
im Zuge der Neuerstellung der Bilanz 2021 besonderes Augenmerk auf den Anlagespiegel gelegt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Ferner hat die Kontrollabteilung im Hinblick auf die vom Alpenzoo zum Zweck seines
Betriebes genutzten Grundfläche angemerkt, dass diese im Eigentum der Stadt
Innsbruck steht und dem Verein zum Prüfungszeitpunkt prekaristisch überlassen
wurde. Das Ausmaß der in Rede stehenden Fläche belief sich auf 37.515 m² und
hat die IISG hierüber im Rahmen ihrer Geschäftsbesorgung für die Stadt Innsbruck
mit dem Alpenzoo am 26.02.2007 eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Für die gegenständliche Grundinanspruchnahme wurde dem Alpenzoo ein jährlicher Anerkennungszins von netto € 21,80 (zzgl. Verwaltungskosten in Höhe von
netto € 5,00) vorgeschrieben. Bei der Durchsicht der Kontoblätter hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass der Anerkennungszins auf dem Aufwandskonto 7170
„Steuern und Gebühren“ und die Verwaltungskosten auf dem Aufwandskonto 7600
„Büroaufwand“ verbucht worden sind.
Aus Gründen der Transparenz empfahl die Kontrollabteilung, den in Rede stehenden Anerkennungszins auf dem (hierfür) vorgesehenen und dem Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ zur Verfügung stehenden Aufwandskonto 7400 mit der Bezeichnung „Miet- und Pachtaufwand“ zu erfassen. Ferner wären nach Ansicht der Kontrollabteilung die Verwaltungskosten auf dem Aufwandskonto 7170 „Steuern und
Gebühren“ auszuweisen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sicherte der Verein „Alpenzoo InnsbruckTirol“ diesbezüglich die Durchführung einer Umbuchung zu. Die Umbuchung der
Beträge wurde im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 mit der Übermittlung des
Kontoblattes 7400 „Miet- und Pachtaufwand“ sowie 7170 „Steuern und Gebühren“
nachgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die über die Baukosten für die „Geiervoliere“ hinaus gewährten monetären Zuwendungen in Höhe von rd. € 106,2 Tsd. sind zur Verwunderung der Kontrollabteilung
als erfolgsbezogener Zuschuss zur Abdeckung von Aufwendungen erfasst und
dadurch eine Ergebnisverbesserung herbeigeführt worden.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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