Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.232
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Zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau war die Prüfung durch die Arbeiterkammer
für den Verein abgeschlossen. Die Kammerumlage war demnach weiterhin zu entrichten. Diese Expertise der Arbeiterkammer beruhte auf den Bestimmungen der zur
ursprünglichen Prüfungseinschau vorliegenden (damals gültigen) Statuten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Aus den Prüfungsunterlagen war des Weiteren zu entnehmen, dass der Geschäftsführer am 02.01.2018 um einen Gehaltsvorschuss in Höhe von insgesamt
€ 15.000,00 ansuchte. Begründet wurde dies mit erhöhten Reise- und Übersiedlungskosten im Zuge des Dienstantritts.
Ergänzend erwähnte die Kontrollabteilung, dass bei der Stadt Innsbruck eine Regelung bezüglich zinsloser Darlehen bzw. Gehaltsvorschüssen besteht, wobei die
Höchstgrenze pro Vorschuss mit € 5.000,00 festgelegt wurde. In der Berufslaufbahn
eines städtischen Dienstnehmers können in diesem Zusammenhang bis zu maximal
€ 20.000,00 requiriert werden.
Die Kontrollabteilung vermisste – u.a. angesichts der Höhe des gewährten Darlehens – in diesem Kontext verschriftliche Richtlinien hinsichtlich Gehaltsvorschüsse
bzw. Arbeitgeberdarlehen beim Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ und empfiehlt
daher, die Modalitäten hierfür schriftlich festzulegen und dem Vereinspräsidium zur
Kenntnis zu bringen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des
Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.
Eine neuerliche Abklärung mittels der Follow up – Einschau ergab, dass Modalitäten
bezüglich der Arbeitgeberdarlehen laut Auskunft des Geschäftsführers verschriftlich
worden sind und bei der nächsten Präsidiumssitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt
werden sollen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau bestand zwischen dem Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ und dem Geschäftsführer ein mündlicher Mietvertrag betreffend
eine Wohnung im „Ansitz Weiherburg“. Diesem mündlichen Vertrag ging ein (schriftliches) Mietverhältnis zwischen der Stadt Innsbruck und dem Zoodirektor voraus.
Grundbücherliche Eigentümerin des Objektes „Ansitz Weiherburg“ ist die Stadt
Innsbruck. Mit Stadtsenatsbeschluss vom 21.02.2019 wurde dem Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ das Fruchtgenussrecht eingeräumt und ein entsprechender Vertrag
im März 2019 unterzeichnet.
Mit dem Fruchtgenussvertrag ging auch die Auflösung des erwähnten Mietvertrages
einher. Der Alpenzoo (als neuer Vermieter der Wohnung) unterfertigte am
01.06.2019 einen schriftlichen Vermerk hierzu. Der Präsidiumspräsident – als Vertreter des Alpenzoos – sowie der Zoodirektor (als Mieter) vereinbarten, dass der
bestehende (bzw. aufgelöste) Mietvertrag ab diesem Zeitpunkt analog als mündlicher Vertrag mit dem Alpenzoo Gültigkeit hat. Einzig das Wort IISG sei durch Alpenzoo zu ersetzen. Die Mietfortzahlung hatte auf das Konto des Alpenzoos zu erfolgen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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